16 Dez 2015 von Ludwig Boltzmann

Training Session: Access to remedies in the EU for victims of corporate related human rights abuse

Am 16. Dezember 2015 kamen WissenschaftlerInnen, VertreterInnen von NGOs und Unternehmen, AnwältInnen und RichterInnen im Haus der Europäischen Union in Wien zusammen, um den Zugang zu Rechtsmitteln in der Europäischen Union für Opfer von unternehmensbezogenen Menschenrechtsverletzungen zu diskutieren.

Das Trainingsseminar wurde vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) im Rahmen des EU-finanzierten Projekts „Haftung von europäischen Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen – gerichtliche und außergerichtliche Möglichkeiten“ organisiert. Ziel des Trainingsseminars war es, über aktuelle rechtliche Möglichkeiten und Herausforderungen zu informieren, sowie eine Diskussionsmöglichkeit mit internationalen ExpertInnen und den ProjektwissenschaftlerInnen zu bieten. Es war bereits die dritte Veranstaltung dieser Art im Rahmen des Forschungsprojektes, nach den Trainingsseminaren in San Sebastian (Spanien) im Februar 2015 und in Tilburg (Niederlande) im Juni 2015 (für nähere Informationen zu diesen Veranstaltungen sh. die den Youtube-Kanal des Projekts).

Nach den Begrüßungsworten von Brigitte Luggin (Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich) und von VertreterInnen der beiden Institutionen, die das Forschungsprojekt in Österreich kofinanzieren (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz; Arbeiterkammer Wien ), skizzierte Karin Lukas (BIM) die wichtigsten rechtlichen Fragen und praktischen Hürden bei der Gewährleistung des Zugangs zu Rechtsmitteln für Opfer von unternehmensbezogenen Menschenrechtsverletzungen. In Bezug auf gerichtliche Verfahren führen komplizierte und teure Klagsführung, Fragen der Durchgriffshaftung auf den Mutterkonzern im Sitzstaat (oft in Europa oder Nordamerika) und andere Hürden zu einer Haftungslücke (accountability gap), die andere Formen der Wiedergutmachung, wie außergerichtliche Beschwerdemechanismen, notwendig macht.

Die Projektmanagerin Katerina Yiannibas (Globernance Institute for Democratic Governance) stellte das Forschungsprojekt vor und lud das Publikum zur Teilnahme über Twitter ein.

Das erste Panel, moderiert von Julia Mair (Dorda, Brugger, Jordis Rechtsanwälte), widmete sich den Herausforderungen für OpfervertreterInnen und nationalen Gerichte im Umgang mit Fällen vor europäischen Gerichten. Albin Dearing (Agentur der Europäischen Union für Grundrechte), Ingrid Gubbay (Hausfeld & Co. LLP, London), Yvonne Veith (European Center for Constitutional and Human Rights) und Georg Kodek (OGH, Wirtschaftsuniversität Wien) gaben Einblicke in ihre Arbeit und erörterten praktische Schwierigkeiten, rechtliche Lücken und mögliche Prozessstrategien.

Das zweite Panel diskutierte unter der Moderation von Katharina Häusler (BIM) die Vor- und Nachteile von betrieblichen Beschwerdemechanismen sowie ihr Verhältnis zu gerichtlichen und anderen außergerichtlichen Rechtsbehelfen. Die Podiumsgäste – Karin Lukas (BIM), Wolfgang Kraus (IPIECA), Zuzanna Muskat-Gorska (Internationaler Gewerkschaftsbund), Jonathan Kaufman (Earthrights International) – waren sich einig, dass betriebliche Beschwerdemechanismen großes Potenzial haben, aber sorgfältig, unter Einbeziehung aller betroffenen AkteurInnen, aufgestellt werden müssen. In jedem Fall jedoch können sie ein funktionierendes Justizsystem, das Schadenersatz im Wege von Zivil- oder Strafverfahren bietet, nicht ersetzen.

Nicola Jägers (Tilburg University) fasste abschließend die Diskussionen kurz zusammen und beleuchtete noch einmal die wichtigsten Fragenstellungen.

Die Konferenzvideos sind auf dem YouTube-Kanal des Projekts abrufbar.

Wir freuen uns auch weiterhin über Ihr Interesse an und Feedback zu diesem Forschungsprojekt: folgen Sie uns auf Twitter (@HumanBusinessEU).

a. Session 1 – Fälle vor europäischen Gerichten und damit zusammenhängende Herausforderungen
b. Publikum Training Session
c. Session 1, vlnr: Albin Dearing (FRA), Georg Kodek (OGH, WU), Julia Mair (Dorda, Brugger, Jordis Rechtsanwaelte), Yvonne Veith (ECCHR), Ingrid Gubbay (Hausfeld & Co. LLP)
d. Session 2 zu betriebsinternen Beschwerdemechanismen, vlnr: Jonathan Kaufman (EarthRights), Wolfgang Kraus (IPIECA), Katharina Häusler (BIM), Karin Lukas (BIM), Zuzanna Muskat-Gorska (ITUC)