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23 Feb 2017 von lbigmr

Trainings zu Geschlechtergleichstellung für RichterInnen in Kroatien

Im Rahmen des Twinning-Projekts „Förderung der Geschlechtergleichstellung“ fanden im Februar und März 2017 drei Trainings für verschiedene Gruppen von RichterInnen statt, um deren Kapazitäten zum EU-Gleichstellungsrecht und dessen Anwendung in Kroatien zu stärken.

Alle drei Trainings wurden von Doris Obereder, Richterin am Bezirksgericht Leopoldstadt in Wien, und Dieter Schindlauer, Menschenrechtsexperte vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, durchgeführt. Darüber hinaus haben kroatische RichterInnen als Ko-TrainerInnen fungiert, um ihre spezifische Expertise im kroatischen Kontext einfließen zu lassen. Domagoj Frntić war Teil des TrainerInnenteams im ersten und zweiten Training und Slavica Garac im dritten Training. Die Trainings boten einen Überblick über das EU-Gleichstellungsrecht und verknüpften die EU-Richtlinien mit kroatischen Rechtsvorschriften. Ziel der Trainings war es, das Wissen der RichterInnen über die nationalen Antidiskriminierungsgesetze und die Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs zu erweitern.

Das erste Training fand am 23. Februar 2017 in der Justizakademie in Zagreb statt. 19 RichterInnen  von städtischen Zivilgerichten und Landgerichten nahmen an dem Training teil. Die wichtigsten Konzepte der EU-Gleichstellungsrichtlinien wurden präsentiert, gefolgt von Beispielen zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Danach wurden drei Fallstudien zu Mutterschaftsurlaub, Belästigung und indirekter Diskriminierung präsentiert. Die TeilnehmerInnen arbeiteten in kleinen Gruppen an diesen Fällen und führten rege Diskussionen über mögliche Lösungen.

Am 14. und 16. März 2017 fanden das zweite und dritte Training für zwei weitere TeilnehmerInnengruppen statt. In beiden Trainings gaben die TrainerInnen Input zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und stellten die wichtigsten Konzepte der EU-Gleichstellungsrichtlinien sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vor. Danach wurden Fallstudien zu Schwangerschaft und Entlassung, Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie sexueller Belästigung von den TrainerInnen präsentiert und von den TeilnehmerInnen bearbeitet, gefolgt von einer lebhaften Diskussion zur Thematik.

Wie im Feedback hervorgehoben wurde, waren die TeilnehmerInnen sehr zufrieden mit dem Inhalt und der Methodik der Trainings. Sie schätzten den interaktiven Ansatz und die Kompetenz des TrainerInnenteams und konnten ihr Wissen über das EU-Gleichstellungsrecht und dessen Anwendung in Kroatien vertiefen.

Basierend auf den Materialien und Erfahrungen der Trainings wurde in Folge ein Manual für RichterInnen und RechtsanwältInnen zu „Gender Equality Law in Practice“ (in englischer Sprache) erstellt und publiziert.

a. RTA Hannele Varsa begrüßt die TeilnehmerInnen des ersten Trainings
b. Helena Štimac Radin, Leiterin des Governmental Office for Gender Equality, zusammen mit dem TrainerInnenteam des ersten Trainings: Domagoj Franjo Frntić, Dieter Schindlauer und Doris Obereder
c. Im Gespräch über das EU-Gleichstellungsrecht