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17 Jan 2022 von Ludwig Boltzmann

Über die Impfpflicht aus menschenrechtlicher Sicht

Ab Februar 2022 gilt in Österreich die Impfpflicht. Geht das?

Unser wissenschaftlicher Direktor Michael Lysander Fremuth klärt über die Rechte und Pflichten des Einzelnen und des Staates sowie über die grundrechtlichen Freiheiten und Grenzen in Bezug auf die Impfpflicht auf.

  • „Der Schutz der Allgemeinheit kann über die persönlichen Interessen des Individuums gestellt werden“, so Michael Lysander Fremuth über die menschenrechtlichen Implikationen der Impflicht im APA Interview vom 19. November 2021. Den vollständigen Beitrag zur Impfpflicht finden Sie hier auf ORF.at.
  • Über die ab Februar 2022 geplante Impfpflicht in Österreich sprach Michael Lysander Fremuth auch mit Deutsche Welle TV am 20. November 2021. Sie können das Interview auf Deutsche Welle TV hier nachsehen. [Das DW-TV Interview ist nur auf Englisch verfügbar.]
  • In dem Gastkommentar Mein Körper gehört mir, die Impfpflicht ist erlaubt, der am 23. November 2021 in der Tageszeitung „Die Presse“ erschienen ist, beschreibt unser wissenschaftlicher Direktor noch einmal ausführlich, warum die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 eine vorrangig politische, und die Impfung keine rein individuelle Entscheidung (mehr) ist. [Hinweis: Der Gastkommentar ist aufgrund einer Bezahlschranke online leider nicht vollständig verfügbar.]
  • Warum sowohl die Impfpflicht, als auch die Kinderimpfung und ein Lockdown für Ungeimpfte trotz Vorliegen von Eingriffen in die persönliche Freiheit möglich sind, erklärte Michael Lysander Fremuth im Interview mit Puls24 vom 4. Dezember 2021.
  • In dem Gastkommentar Impfpflicht ab Februar – mit Grundrechten vereinbar? von Michael Lysander Fremuth, der am 16. Dezember 2021 im Standard erschienen ist, stellt er die Zulässigkeit der Impfpflicht auf der Grundlage des aktuellen Wissenstands klar. Fremuth dekliniert verschiedene Szenarien durch und zeigt auf, dass die Impfpflicht vor dem Hintergrund neu auftretender Virusvarianten fortwährend auf ihre Vereinbarkeit mit anderen Grundrechten überprüft werden muss.
  • Ist die Impfpflicht der Ausweg aus der Pandemie – oder schreitet damit nur die Spaltung der Gesellschaft voran? Was ändert die Omikron-Variante, und über welche Details sollte mehr diskutiert werden? Über diese Fragen diskutierte Michael Lysander Fremuth am 19. Dezember 2021 mit weiteren Expert*innen im Videotalk „Standard Mitreden“. Die Diskussionsrunde mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, Impfexpertin und Politikwissenschafterin Katharina Paul und Reinhold Kerbl, Kinderarzt und Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde, gibt es hier zum Nachsehen.
  • Im Ö1 Mittagsjournal vom 15. Januar 2022 merkte unser wissenschaftlicher Direktor an, dass der Lockdown für Ungeimpfte sehr weitreichende Ausnahmegründe habe, sodass fast jeder, den man auf der Straße antreffe, einen Grund vorweisen könne, warum er dies dürfe. Dies führe zur Frage, ob die Verordnung derart ausgestaltet worden sei, dass sie wirklich zum Ziel führen könne. „Eine Maßnahme, die Grundrechte beschränkt, aber gar nicht geeignet ist, das Ziel zu erreichen, ist verfassungswidrig“, so Fremuth. Wenn sich Personen nicht an die Maßnahme halten, spreche dies alleine noch nicht gegen die Maßnahme, es verlange aber vielleicht nach einer besseren Durchsetzung.
a. Impfpflicht für alle – geht das?