30 Dez 2014 von lbigmr

Verbesserung von Menschenrechtsstandards im Maßnahmen- und Jugendstrafvollzug in Aussicht

Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte begrüßt die jüngst vom Justizministerium veröffentlichten Pläne für eine Reform des Straf- und Maßnahmenvollzugs. Die Notwendigkeit von Maßnahmen war u.a. bei der Eröffnung des Forschungszentrums Menschenrechte an der Universität Wien im Dezember 2014 mit Justizminister Brandstätter diskutiert worden.

Insbesondere der Plan der Einrichtung von Therapeutischen Zentren, in denen der Maßnahmenvollzug künftig anstelle von Justizanstalten erfolgen soll, ist ein wichtiger Schritt, um die Einhaltung menschenrechtlicher Standards zu erreichen. Nicht zuletzt könnte damit – unter Voraussetzung der entsprechenden Umsetzung und Ausstattung der Zentren – einer drohenden Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entgegen gewirkt werden, die Österreich laut einer Analyse von Manfred Nowak und Stephanie Krisper vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte aus dem Jahr 2013 andernfalls riskiert.

Auch die angekündigten Verbesserungen im Jugendstrafvollzug, etwa durch Adaptionen im Jugendhaftzentrum Gerasdorf, sind ein begrüßenswerter Schritt. Auf die Notwendigkeit von weitergehenden Reformen zur Verhinderung von Gewalt oder Missbrauch sowie für bessere Voraussetzungen für die Reintegration von Jugendlichen hat das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte wiederholt im Zuge europäisch vergleichender Studien hingewiesen. Zu unterstützen sind auch die Reformpläne hinsichtlich des Umgangs mit Jugendlichen in der Aus- und Weiterbildung, der Umsetzung von Alternativen zum Freiheitsentzug sowie einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Justiz und Kinder- und Jugendhilfe in Österreich.

Zur faktischen Verbesserung von menschenrechtlichen Standards bedürfen die vom Ministerium angekündigten Maßnahmen nun natürlich adäquater finanzieller Ressourcen.

Durch die derzeit in der Bewährungshilfe drohenden Budgetkürzungen ist mit negativen Auswirkungen auf den Strafjustizbereich zu rechnen. Durch eine Einschränkung von Resozialisierungsmaßnahmen sind menschenrechtlich bedenkliche Folgen sowohl in der Täterarbeit wie auch für den Opferschutz zu befürchten.

Nowak, Manfred / Krisper, Stephanie: Der österreichische Maßnahmenvollzug und das Recht auf persönliche Freiheit. In: EUGRZ – Europ. Grundrechtezeitschrift, Vol. 40/Nr. 22-23, 2013.

Sax, Helmut / Unterlerchner, Barbara: Gewaltschutz für Jugendliche in Haft – Länderberichte Österreich 2013, sowie weitere Publikationen

Crittin, Tiphanie / Majnek, Tamara / Sax, Helmut: Children’s Rights Behind Bars. Human Rights of Children Deprived of Liberty: Improving Monitoring Mechanisms. National Report Austria, 2014