Verfassungsgerichtsbarkeit während des Krieges in der Ukraine
LBI-GMR Fellow Nazarii Stetsyk hielt einen Gastvortrag über die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Ukraine während des Krieges für Doktorand:innen der Rechtswissenschaft an der Universität Wien.
Am 11. April 2025 hielt Nazarii Stetsyk, Gastwissenschaftler am Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR), einen Gastvortrag für Doktorand:innen der Rechtswissenschaft an der Universität Wien. Die Veranstaltung war Teil der „Legal Lunch“ Seminarreihe der Ars Iuris Wiener Doktoratsschule, die den wissenschaftlichen Austausch zu aktuellen rechtlichen Herausforderungen fördert.
Stetsyks Vortrag widmete sich einem hochaktuellen Thema: der Rolle und Widerstandsfähigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Ukraine während des Krieges. Zu Beginn betonte er, dass staatliche Behörden in Ausnahmesituationen – insbesondere im Kontext eines umfassenden Angriffskrieges – einer doppelten Verantwortung nachkommen müssen: der Wahrung der territorialen Integrität und politischen Unabhängigkeit sowie der Achtung grundlegender Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit. Die zentrale Frage lautete, ob die Verfassungsgerichtsbarkeit der Ukraine diese Rolle unter dem Kriegsrecht wirksam erfüllt.
Stetsyk vermittelte dem Publikum einen prägnanten und zugleich tiefgehenden Überblick über die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Ukraine, einschließlich ihrer historischen Entwicklung und aktuellen Herausforderungen. Er hob hervor, dass das Verfassungsgericht der Ukraine seine Arbeit unter äußerst schwierigen Umständen fortsetzt und sein institutionelles Mandat trotz des andauernden Krieges aufrechterhält.
Im Mittelpunkt des Vortrags stand die inhaltliche Arbeit des Gerichts seit Beginn der umfassenden Invasion. Stetsyk stellte sowohl quantitative Daten als auch qualitative Analysen zu den Entscheidungen des Gerichts vor und verdeutlichte damit dessen institutionelle Resilienz und die Weiterentwicklung seiner Rechtsprechung.
Ein wesentlicher Teil des Vortrags war der laufenden institutionellen Reform des Verfassungsgerichts gewidmet. Stetsyk beleuchtete insbesondere die verfahrensrechtlichen Aspekte, die auf mehr Transparenz und Integrität im Auswahl- und Ernennungsprozess der Richter:innen abzielen. In diesem Zusammenhang betonte er die innovative und bedeutende Rolle der Beratenden Expert:innengruppe – eines Gremiums, das zur unabhängigen und auf Verdiensten beruhenden Bewertung der Kandidat:innen eingeführt wurde. Die Gruppe, bestehend aus nationalen und internationalen Mitgliedern, spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung von Professionalität, Unparteilichkeit und öffentlichem Vertrauen in die Justiz. Diese Reformen sind entscheidend, um das Vertrauen in das Gericht wiederherzustellen und die Ukraine an die rechtsstaatlichen und demokratischen Standards der Europäischen Union heranzuführen.
Der Vortrag endete mit einer hoffnungsvollen Botschaft: Trotz der brutalen Realität des Krieges zeigt die Verfassungsgerichtsbarkeit der Ukraine vielversprechende Erneuerungstendenzen. Laut Stetsyk nährt diese Entwicklung die Hoffnung auf eine demokratische Zukunft der Ukraine und ihren Weg in die Europäische Union.
Die Veranstaltung wurde zusätzlich bereichert durch die Teilnahme von Richter Serhii Riznyk vom Verfassungsgericht der Ukraine, der zugleich Professor am Lehrstuhl für Verfassungsrecht an der Nationalen Universität Lwiw ist. Sein Beitrag unterstrich das institutionelle Engagement für die Wahrung der Verfassungsgerichtsbarkeit auch in Zeiten tiefgreifender nationaler Herausforderungen angesichts des russischen Angriffskrieges. Moderiert wurde die Diskussion von Dr. Julius Schumann.