icon / home icon / small arrow right / light News icon / small arrow right / light Wie Städte Menschenrechte verankern können
10 Juli 2026 von lbigmr

Wie Städte Menschenrechte verankern können

RIGHTSCITIES-Projekt abgeschlossen – neuer Bericht zeigt Erfahrungen aus fünf europäischen Städten zur menschenrechtlichen Selbstbewertung

Im Mai 2026 wurde das EU-Projekt „RIGHTSCITIES – Lokale Umsetzung der Charta der Grundrechte der EU durch Operationalisierung des FRA-Rahmens für Menschenrechtsstädte erfolgreich abgeschlossen. Seit 2024 arbeiteten die Städte Wien, Lund, Utrecht, Sopot und Gdańsk gemeinsam mit Forschungseinrichtungen daran, die Umsetzung der EU-Grundrechtecharta auf lokaler Ebene zu stärken und menschenrechtsbasierte Verwaltung weiterzuentwickeln.

Menschenrechtliche Selbstbewertung in der kommunalen Praxis

Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) war als wissenschaftlicher Partner unter anderem an der Entwicklung und Erprobung eines Tools zur menschenrechtlichen Selbstbewertung beteiligt. Das Instrument unterstützt Städte dabei, ihre Strukturen und Prozesse systematisch anhand menschenrechtlicher Standards zu reflektieren. Es basiert auf dem Human Rights Cities Framework der EU-Grundrechteagentur (FRA) und legt zudem einen Schwerpunkt auf Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im Rahmen des Projekts führten die fünf Städte eine Selbstbewertung mithilfe des Tools durch und brachten ihre Erfahrungen in dessen Weiterentwicklung ein.

Auf Grundlage dieser praktischen Erfahrungen entstand der Bericht Human Rights Self-Assessment in Local Governance: Practical Lessons from Five European Cities, verfasst von Johanna Blimlinger und Katrin Wladasch (LBI-GMR) gemeinsam mit Kolleg:innen des Raoul Wallenberg Institute. Die Publikation steht ab sofort zum Download bereit und richtet sich an Städte und Gemeinden, die menschenrechtliche Selbstbewertungsprozesse einführen oder weiterentwickeln möchten.

Der Bericht fasst Erfahrungen aus fünf europäischen Städten zusammen und zeigt, wie menschenrechtliche Selbstbewertung in der kommunalen Praxis umgesetzt werden kann. Statt eines einheitlichen Modells bietet er empirisch fundierte Erkenntnisse und konkrete Empfehlungen zur Anpassung an unterschiedliche institutionelle und politische Rahmenbedingungen.

Die Ergebnisse basieren auf der wissenschaftlichen Begleitung der Pilotphase des entwickelten Tools. Auf Grundlage von Interviews und Befragungen identifiziert der Bericht Erfolgsfaktoren, Herausforderungen und praxisnahe Handlungsempfehlungen für die Verankerung von Menschenrechten in der Verwaltungspraxis.

Training und Umsetzung in den Partnerstädten

Ein weiteres Projektergebnis ist ein Online-Trainingskurs zur EU-Grundrechtecharta und menschenrechtsbasierter Stadtverwaltung, an dessen Entwicklung das LBI-GMR ebenfalls beteiligt war. Die drei Module richten sich an Mitarbeitende von Stadtverwaltungen, Entscheidungsträger:innen und Dienstleister:innen und vermitteln praxisnahes Wissen zur Anwendung menschenrechtlicher Standards im kommunalen Alltag.

Aufbauend darauf wurden in allen fünf Partnerstädten lokale Schulungen durchgeführt, um die praktische Anwendung zu vertiefen und konkrete Maßnahmen zu entwickeln. Die erprobten Formate können auch von anderen Kommunen übernommen und an lokale Bedürfnisse angepasst werden.

Report: Human rights self-assessment in local governance: Practical lessons from five european citiesHuman rights self-assessment in local governance: Practical lessons from five european cities