Workshop: „Menschenrechtliche Due-Diligence-Verpflichtungen im Telekommunikationssektor“
Forscher:innen des LBI-GMR präsentierten die Ergebnisse ihrer Forschung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in den Räumlichkeiten der Telekom Austria AG (A1) und diskutierten mit Vertreter:innen des Unternehmens.
Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) forscht zu Due-Diligence-Prozessen und Menschenrechtsverpflichtungen von Unternehmen im Telekommunikationssektor. Im Rahmen eines unternehmensinternen Workshop begrüßten Vertreter:innen des österreichischen Telekommunikationsunternehmens A1 am 25. April 2025 Kolleg:innen des LBI-GMR.
Camilla Haake und Stephen Rabenlehner von der Programmlinie „Nachhaltigkeit, Entwicklung, Wirtschaft & Soziales“ (NEWS) präsentierten ihre Forschungsergebnisse und beantworteten Fragen der Vertreter:innen unterschiedlicher Abteilungen des Telekommunikationsunternehmens rund um die Verpflichtung von Unternehmen, im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die Menschenrechte zu achten. Die Forscher:innen diskutierten u.a. die Bedeutung von Menschenrechtsgarantien im Arbeitskontext, grundlegende menschenrechtliche Risiken der Arbeit von Telekommunikationsunternehmen und Möglichkeiten der effektiven und effizienten Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen in bereits etablierten Unternehmensstrukturen und -prozessen.
Das in Kooperation mit der A1 durchgeführte und von dem Unternehmen geförderte Forschungsprojekt (LINK) „Menschenrechtliche Due-Diligence-Verpflichtungen im Telekommunikationssektor“ beleuchtet die Menschenrechtsverpflichtungen von im Telekommunikationssektor tätigen Unternehmen und begleitet A1 bei der Überprüfung und ggf. Überarbeitung bereits bestehender unternehmensinterner Dokumente wie der Menschenrechtspolicy.