Zu den rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten der Verbrechen des „Islamischen Staats“
Am 24. April 2015 jährte sich zum 100. Mal der vom Osmanischen Reich 1915 begangene Völkermord an den Armeniern, der mit einer Deportation der armenischen Elite aus Konstantinopel begann und dem, unterschiedlichen Schätzungen zufolge, hunderttausende bis zu 1,5 Millionen Menschen zum Opfer fielen. Diese Tragödie ist für das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte Anlass, sich mit den aktuellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit des sogenannten „Islamischen Staats (IS)“ näher zu befassen, die nach vorliegenden Informationen weitgehend auch als Völkermord im Sinne der Völkermordkonvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948 bezeichnet werden können.
In der nachstehenden Studie befasst sich Jasper Hoppenbrock mit den Voraussetzungen einer rechtlichen Aufarbeitung und Verfolgung dieser Verbrechen vor internationalen, irakischen aber auch europäischen Gerichten.