Zweite regionale Konsultation „Recht auf Rechtsbeistand“
In Bukarest erörterten Experten, wie eine Verteidigung für alle Verdächtigen in polizeilichen Ermittlungen rechtlich und praktisch verankert werden kann.
Als Teil der EU-weiten Konsultationsreihe des Projektes „Vom Gesetz zur Praxis: Stärkung der Verfahrensrechte im polizeilichen Ermittlungsverfahren“ fand von Di., 17., bis Mi., 18. Mai 2022, in Bukarest die zweite regionale Konsultation mit dem thematischen Schwerpunkt „Recht auf Rechtsbeistand“ statt. Das Ziel des Projektes, welches vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) sowie Partnerorganisationen aus Spanien, Rumänien, Irland und Belgien durchgeführt wird, ist es, die Rechte von Beschuldigten im frühen Stadium des Strafverfahrens zu stärken.
Die Konsultation bot Strafrechtsakteur:innen und Vertreter:innen der Wissenschaft Gelegenheit, sich im Rahmen von Präsentationen und Diskussionen auszutauschen. Thematisiert wurden u.a.:
- Good-Practice-Beispiele
- Umsetzungsschwierigkeiten hinsichtlich einer zügigen und effektiven Gewährung von Rechtsbeistand
- Vorteile strafrechtlicher und weiterer Spezialisierungen von Anwält:innen
- Bestellungsvorgänge
- wesentliche Elemente einer effektiven Verteidigung
Angesichts der Bedeutung von Anwält:innen für die Sicherung und Durchsetzung der Rechte von Beschuldigten kamen die Teilnehmer:innen zu folgendem Schluss: Anwält:innen und allen anderen Strafrechtsakteur:innen sollten (durchaus auch finanzielle) Anreize geboten werden, um eine notwendige Verteidigung im polizeilichen Ermittlungsverfahren für alle Verdächtigen rechtlich und praktisch zu verankern. Solange ein Verzicht auf den Rechtsbeistand erlaubt ist, sollte dieser nur nach einem Erstgespräch mit einem:einer Rechtsanwalt:Rechtsanwältin möglich sein. Um sicherzustellen, dass alle Personen unabhängig von ihrer Einkommenssituation Zugang zu effektivem Rechtsbeistand haben, ist auch ein funktionierendes Verfahrenshilfesystem unerlässlich.
Auf die Auftaktkonsultation zum Recht auf Informationen (Wien, Di., 5., bis Mi., 6. April 2022) und die Konsultation zum Recht auf Rechtsbeistand (Bukarest, Di., 17., bis Mi., 18. Mai 2022) folgen die Konsultation zur Verfahrenshilfe (Madrid, Di., 21., bis Mi., 22. Juni 2022) und zu Audiovisuellen Aufnahmen (Dublin, Mo., 18., bis Di., 19. Juli 2022).