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18 Mai 2017 von Ludwig Boltzmann

Stellungnahme des BIM zum Entwurf betreffend das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017

Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte nimmt zum Gesetzesentwurf, mit dem das österreichische Asyl- und Fremdenrecht in sensiblen Bereichen erneut novelliert werden soll, Stellung. Im Mittelpunkt der Analyse der geplanten Änderungen steht ihre grund- und menschenrechtliche Dimension.

Mit der Annahme dieses Ministerialentwurfs würde im österreichischen Asyl- und Fremdenrecht vor allem ein Regime etabliert, das – mitsamt limitierter Rechtsschutzmöglichkeiten – der Verwaltung die Mittel zur Verfügung stellt, die persönliche Freiheit von Personen, die in Österreich um Schutz ansuchen, vom Beginn des Verfahrens bis zu einer eventuellen Abschiebung durchgängig einzuschränken und teilweise gänzlich zu entziehen.

Der vorliegende Entwurf einer Novelle im Asyl- und Fremdenrecht, mit dem ein „in sich abgestimmtes“ System der Freiheitsbeschränkung intendiert wird, lässt wesentliche Fragen hinsichtlich der Konformität mit verfassungs-, europa- und völkerrechtlich gewährleisteten Grund- und Menschenrechten von Asylsuchenden und Personen ohne Aufenthaltsrecht offen. Eine empirische oder sonstige Grundlage für die Notwendigkeit derartiger Eingriffe bietet der Entwurf nicht an. Einzelne Bestimmungen, wie insbesondere jene zur Einführung des Beugehaftsystems im Rahmen von Rückführungen, stehen weitgehend gar in offensichtlichem Widerspruch zu geltendem Unionsrecht. Vor diesem Hintergrund spricht sich das BIM gegen eine Umsetzung des Entwurfs aus.

Weitere Stellungnahmen sind auf der Website des Parlaments zu finden.