14 Nov 2016 von Ludwig Boltzmann

Stellungnahme zur Änderung des Unternehmensgesetzbuches – Umsetzung der Richtlinie für die Angabe nicht-finanzieller Informationen

Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) hat zur geplanten Änderung des UGB Stellung genommen. Durch die Änderung soll die Richtlinie für die Angabe nicht-finanzieller Informationen (NFI-Richtlinie) umgesetzt werden. Bestimmte Unternehmen müssen in Zukunft eine nicht-finanzielle Erklärung veröffentlichen. In dieser Erklärung werden Unternehmen auch zur Achtung der Menschenrechte im Unternehmen berichten. Die Stellungnahme des BIM diskutiert, dass relevante Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte über Maßnahmen in Bezug auf direkte Zulieferer hinausgehen sollten und im Lichte der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte eine breitere Wertschöpfungskette umfassen sollten.  Zudem sollte der Bericht zur Achtung der Menschenrechte auch Maßnahmen des Unternehmens zur Vermeidung von Arbeitsausbeutung in der Zulieferkette beinhalten.