Studie zu Gleichbehandlungseinrichtungen

Über das Projekt

Im Zuge der Einführung von EU-Richtlinien im Bereich der Gleichbehandlung haben alle Mitgliedstaaten der EU und der EFTA/EEA eine bemerkenswerte Zunahme von Gleichbehandlungseinrichtungen erlebt.

Die Studie zu Gleichbehandlungsstellen, die im Zuge der Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EC, 2004/113/EC und 2006/54/EC errichtet wurden, analysiert, wie weit die Mandate der Gleichbehandlungseinrichtungen mit den Richtlinien der EU übereinstimmen. Die einzurichtenden Stellen sollen die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Personen fördern und haben folgende Aufgaben:

  • die Opfer von Diskriminierungen auf unabhängige Weise dabei zu unterstützen, ihrer Beschwerde wegen Diskriminierung nachzugehen;
  • unabhängige Untersuchungen zum Thema der Diskriminierung durchzuführen;
  • unabhängige Berichte zu veröffentlichen und Empfehlungen zu allen Aspekten vorzulegen, die mit diesen Diskriminierungen in Zusammenhang stehen.

Gleichbehandlungseinrichtungen tragen wesentlich zur Unterstützung von Opfern von Diskriminierung bei und entwickeln Expertisen in den Bereichen der Gleichbehandlung, Diversität und Diskriminierung. Sie stellen gleichzeitig ein Symbol für das Engagement einer Gesellschaft für Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung dar.

Trotz des enormen Potentials von Gleichbehandlungseinrichtungen bleiben Defizite in der Praxis bestehen und die geringe Anzahl an gemeldeten Fällen von Diskriminierung gibt Anlass zur Sorge. Zudem besteht die Gefahr einer Rückentwicklung im Bereich der Gleichbehandlung aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise. Im Lichte dieser Herausforderungen soll die Studie wichtige Lernprozesse in Gang setzen, um das volle Potential der Gleichbehandlungseinrichtungen bei der Bekämpfung von Diskriminierung auszuschöpfen.

Das Projekt wird von einem Konsortium bestehend aus der Human European Consultancy  und dem Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte mit dem Schwerpunkt auf der Entwicklung und Qualitätssicherung von Inhalten durchgeführt.

Der praxisorientierte Ansatz des Projektes schließt quantitative und qualitative Forschungselemente ein. ExpertInnen in 30 Ländern verfassen Berichte über die Gleichbehandlungseinrichtungen in den jeweiligen nationalen Kontexten. Diese Berichte basieren auf vom Projektkonsortium entwickelten Richtlinien und schließen Informationen aus Fokusgruppendiskussionen mit VertreterInnen der Gleichbehandlungseinrichtungen und Stakeholdern ebenso ein, wie Ergebnisse aus Literaturrecherche und einer Fragebogenerhebung unter den Gleichbehandlungseinrichtungen. Diese nationalen Berichte bilden die Grundlage für einen vom Projektkonsortium verfassten Synthesebericht, der Empfehlungen an die Kommission, die Mitgliedsländer und die Gleichbehandlungseinrichtungen beinhaltet, um ihre Wirksamkeit zu verbessern. Der Synthesebericht steht im Anhang zum Download bereit.

Projektdaten

Land: EU und EEA Mitgliedstaaten
Kontakt: Barbara Liegl, Katrin Wladasch
Kontakt: Katrin Wladasch
Trägerorganisation: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
Projektstart: 01/2010
Projektende: 09/2010
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Europäische Kommission

Programmlinie LBI-GMR: (Un-)Gleichheit und Antidiskriminierung