Analyse der Arbeitsweise und Entscheidungspraxis des Asylgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes

Über das Projekt

Ziel des Projekts ist es, den gerichtlichen Rechtsschutz im österreichischen Asylverfahren zu analysieren: Sowohl die Arbeitsweise des Asylgerichtshofes (AGH) und Verfassungsgerichtshofes (VfGH) wie auch die Entscheidungspraxis dieser Gerichtshöfe sollen auf Konformität mit grund- und menschenrechtlichen Standards überprüft werden. Mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten der Änderungen im Rechtsschutz von Asylsuchenden soll damit herausgefunden werden, ob die in Aussicht gestellten Verbesserungen einerseits bzw. Befürchtungen andererseits tatsächlich eingetreten sind.

Die in der Regierungsvorlage in Aussicht gestellten Verbesserungen bezogen sich insbesondere auf eine schnellere Abwicklung der Asylverfahren, einen schnelleren Abbau des Rückstaus an offenen Beschwerden und auf eine Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) – dies alles bei einer Beibehaltung bzw. Verbesserung der Qualität der Rechtsmittelverfahren.

Kritik an den mit Juli 2008 in Kraft getretenen Neuerungen fokussierte vor allem auf das „Abschneiden des Instanzenzuges“ zum VwGH, der in der Vergangenheit eine wichtige Rolle beim Rechtsschutz von Asylsuchenden eingenommen hat; hinzu kamen Bedenken hinsichtlich der Qualität der Entscheidungen und Arbeitsweise des AGH und der niedrigen Erfolgsaussichten für Beschwerden an den VfGH in Asylrechtsagenden. Auch der VfGH selbst hat sich seit Juli 2008 regelmäßig über eine große Belastung durch Beschwerden in Asylrechtsfällen beklagt.

Die Projektergebnisse (und mögliche Empfehlungen) sollen zu einer Qualitätssicherung im Verfahren vor dem AGH und VfGH beitragen und dadurch die Situation von Asylsuchenden in Österreich verbessern.

Im Wesentlichen lässt sich das achtmonatige Projekt in drei Phasen einteilen:

• Identifizierung von Bereichen der Arbeitsweisen und der Rechtsprechung von AGH und VfGH, die einer näheren Untersuchung bedürfen, basierend auf: 1) Interviews mit AkteurInnen im Asylbereich zu deren Wahrnehmung der Entscheidungen und Arbeitsweisen der beiden Gerichthöfe. 2) Analyse von VfGH-Rechtsprechung zu AGH-Entscheidungen.

• Analyse der Arbeitsweisen und Rechtsprechung von AGH und VfGH in den zuvor ausgewählten Bereichen anhand von Kontrollmaßstäben (insb. grund- und menschenrechtliche Standards im österreichischen Verfassungsrecht, im Völkerrecht und im EU-Recht). Etwaige Rechtsschutzlücken aber auch Good Practices sollen aufgezeigt und Verbesserungsvorschläge unterbreitet werden.

• Erhebung der Selbstwahrnehmung des AGH sowie des VfGH im Hinblick auf deren Arbeitsweise sowie Rechtsprechung (durch Gespräche mit den Präsidien dieser Gerichtshöfe sowie durch Analyse von Presseaussendungen und Interviews in den Medien).

Projektdaten

Land: Österreich
Kontakt: Margit Ammer, Michael Frahm
Trägerorganisation: Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
Projekdauer: 10/2011- 05/2012
Gefördert von: UNHCR Office Austria
Programmlinie LBI-GMR: Asyl und Migration