TÜRKEI: Förderung der Geschlechtergleichstellung im Arbeitsleben (Twinning)

Über das Projekt

Das übergeordnete Ziel dieses Twinning-Projektes war es, die Geschlechtergleichstellung im Arbeitsleben zu fördern. Es ist eine notwendige Voraussetzung, einen rechtlichen Rahmen zu bieten, der die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sicherstellt. Dieser Aspekt findet sich in den Projektzielen wieder, die türkische Gesetzgebung an den EU acquis anzugleichen, die Kapazitäten von relevanten Institutionen im Hinblick auf den EU acquis zu stärken und Bewusstseinsbildung in der breiteren Öffentlichkeit zu betreiben.

In der ersten Komponente verglichen ExpertInnen türkische Gesetzestexte mit dem EU gender equality acquis und relevanten Fällen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Auf der Basis einer Lückenanalyse wurde ein Bericht mit Empfehlungen, wie diese Lücken zu schließen sind, ausgearbeitet. Der Fokus der zweiten Komponente lag auf der Stärkung der Humanressourcenkapazitäten. Ziel war es, die nationale Verwaltung, Gerichte und Sozialpartner mit dem relevanten EU acquis vertraut  zu machen, um einen ordnungsgemäßen Vollzug der nationalen Gesetzgebung sicherzustellen. Dazu wurden eine Reihe von Trainings abgehalten sowie Trainingspläne und –materialien erarbeitet. Die dritte Komponente widmete sich der Sensibilisierung für Geschlechtergleichstellung durch die Entwicklung von passenden Materialen (Broschüren, Handouts,…) und öffentliche Präsentationen und Diskussionen der Projektziele und -ergebnisse.

Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) war an diesem Projekt als Junior Partner des deutschen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)  und der deutschen Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG) beteiligt und trug überwiegend zur Angleichung der türkischen Gesetzgebung mit der Bereitstellung einer Lückenanalyse und Empfehlungen für Gesetzesänderungen bei. Diese wurden für die Bereiche Arbeitsrecht, BeamtInnendienstrecht, Sozialversicherungsrecht und Gewerkschaftsrecht erarbeitet. Die einzelnen Berichtskapitel stehen unten mit einer allgemeinen Einleitung sowie einer Zusammenfassung zum Download in englischer Sprache zur Verfügung (türkisch auf Anfrage) .

Außerdem brachte das LBI-GMR auch Trainingsexpertise auf verschiedenen Gebieten von gender equality in das Projekt ein und organisierte einen Studienbesuch nach Österreich zur Geschlechtergleichstellungsgesetzgebung und ihrer Implementierung.

Links:
Öffentliche Auftaktveranstaltung Ankara
Veranstaltung in der österreichischen Botschaft zum Thema Geschlechtergleichstellung
Türkische Delegation in Wien
Abschlussveranstaltung Ankara

Projektdaten

Land: Türkei
Beteiligte Personen: Claudia Hüttner
Kontakt: Agnes Taibl
Trägerorganisation: Deutsches Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Implementierende Institution: Deutsche Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und –gestaltung (GVG))
Partnerorganisationen: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR); Begünstige Institution (TR): Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit
Projektstart: 09/2010
Projektende: 03/2012
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Europäische Kommission, Generaldirektion Erweiterung

Programmlinie LBI-GMR: Rechtsstaatlichkeit und Reform des öffentlichen Sektors