BULGARIEN: Verbesserung der Verwaltungsgerichtsbarkeit angesichts des Kampfes gegen Korruption (Twinning)

Über das Projekt

Ziel dieses Projektes, das in Kooperation mit der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) durchgeführt wurde, war die Verbesserung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bulgarien. Das Projekt sollte die Einführung eines modernen Systems der Verwaltungsgesetzgebung unterstützen, um effektive Mechanismen der externen richterlichen Kontrolle und der internen Revision der Arbeit der öffentlichen Verwaltung zu etablieren, um Korruption zu verhindern und ein effektives, unparteiisches Service der öffentlichen Verwaltungsbehörden garantieren zu können. Das Projekt zielte auf eine direkte Unterstützung der bulgarischen Behörden beim Entwurf des Verwaltungsverfahrensgesetzes ab.

Die Ausrichtung des Projekts lag darin, die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu fördern, indem einerseits die bulgarische Verwaltungsgesetzgebung und -gerichtsbarkeit an EU-Höchststandards angeglichen, andererseits Schulungen für RichterInnen, StaatsanwältInnen und Gerichtsbedienstete durchgeführt werden sollten. Während die Hauptarbeit an den ersten beiden Projektkomponenten mit der Vorlage konkreter Empfehlungen und Modellgesetzesentwürfe bereits 2004 abgeschlossen worden war, stand die Projektumsetzung 2005 primär im Zeichen der Konzipierung und Abhaltung der geplanten Schulungen. Diese bestanden in der Präsentation und Diskussion des Entwurfs für das zukünftige Verwaltungsverfahrensgesetz, der von der zuständigen bulgarischen Arbeitsgruppe in engem Kontakt mit dem Projektteam erarbeitet worden war. Österreichische ExpertInnen leisteten dabei einen Beitrag zur Entwicklung der Curricula und Trainingsunterlagen sowie in der Durchführung von Pilotschulungen.

Projektdaten

Land: Bulgaria
Beteiligte Personen: Susanne Fraczek
Kontakt: Agnes Taibl
Trägerorganisation: German Foundation for International Legal Cooperation (IRZ)
Partnerorganisationen: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
Begünstigte Institutionen (BG): Bulgarisches Justizministerium und Oberster Verwaltungsgerichtshof
Projektstart: 11/2003
Projektende: 07/2005
Projekt abgeschlossen: Yes
Gefördert von: Europäische Kommission, Generaldirektion Erweiterung
Programmlinie LBI-GMR: Rechtsstaatlichkeit und Reform des öffentlichen Sektors