Ein Weltgerichtshof für Menschenrechte

Über das Projekt

Im Jahr 2008 wurde auf der ganzen Welt das 60-jährige Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gefeiert. In diesem Zusammenhang ergriff das Schweizer Eidgenössische Department für Auswärtige Angelegenheiten die Initiative, eine Gruppe bedeutender Persönlichkeiten mit der Erarbeitung einer „Agenda für Menschenrechte“ zu betrauen. Dieser Gruppe gehörten neben anderen hochrangigen MenschenrechtsexpertInnen die frühere UNO Hochkommissarin für Menschenrechte, Mary Robinson, der UNO Sonderbeauftragte für Kinder in bewaffneten Konflikten, Paulo Sergio Pinheiro, sowie der UNO Sonderberichterstatter über Folter, Manfred Nowak, an. Die Gruppe erarbeitete das Dokument „Protecting Dignity: An Agenda for Human Rights”, in welchem acht Unterthemen zur weiteren Erforschung identifiziert wurden. Eines der Themen befasst sich mit der Errichtung eines Weltgerichtshofes für Menschenrechte. Diese Idee wurde bereits in den 1940er Jahren zur Diskussion gestellt, zusammen mit Vorschlägen zur Einrichtung eines UNO Hochkommissariats für Menschenrechte und einem Internationalen Strafgerichtshof. Der Vorschlag basiert auf der Überzeugung, dass Rechtsmittel gegen Menschenrechtsverletzungen zur Verfügung stehen müssen; die UNO-Reform bietet nunmehr den idealen Kontext für eine erneute Diskussion zu diesem Thema.
Manfred Nowak und Julia Kozma wurden beauftragt, ein Statut zu entwerfen, welches als fundierte rechtliche Grundlage für die folgenden politischen Diskussionen über einen zukünftigen Weltgerichtshof für Menschenrechte dienen soll. Der Inhalt dieses Entwurfs wurde im Rahmen einer Konferenz des Human Rights Law Centres in Nottingham und einer Konferenz in Berkeley mit angesehenen MenschenrechtsexpertInnen diskutiert. Darüber hinaus wurde das Statut mit einem weiteren Entwurf von Martin Scheinin (UNO Sonderberichterstatter über den Schutz der Menschenrechte im Kampf gegen Terrorismus) konsolidiert.
Gemäß dem Statut soll der Weltgerichtshof durch einen internationalen Vertrag gegründet werden, als ein ständiges Organ, das mit der UNO in Verbindung gebracht wird. Das Statut beinhaltet keine substantiellen Rechte; vielmehr haben Staaten die Möglichkeit, aus einer Liste von menschenrechtlichen Verträgen, welche sie ratifiziert haben und welche sie unter die komplementäre und bindende Rechtsprechung des Gerichtshofes stellen wollen, zu wählen. Um dem Umstand gerecht zu werden, dass gewisse nichtstaatliche Akteure teilweise große Macht über Individuen ausüben, beinhaltet das Statut die neuartige Möglichkeit der Gerichtsbarkeit über Unternehmenskooperationen, Rebellengruppen, die Vereinten Nationen und andere zwischenstaatliche Organisationen, wenn diese Organisationen eine entsprechende Erklärung abgeben.

Projektdaten

Land: International
Beteiligte Personen: Julia Kozma, Manfred Nowak
Kontakt: Julia Kozma
Trägerorganisation: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR): Forschungsplattform “Human Rights in the European Context”, University Vienna
Projektstart: 12/2008
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Schweizer Eidgenössisches Department für Auswärtige Angelegenheiten