Extraterritoriale Menschenrechtsverpflichtungen

Über das Projekt

Staaten haben u.a. aufgrund von Fortschritten in Technologie, der Entwicklung neuer Waffen und engerer wirtschaftlicher Verbindungen zunehmend die Möglichkeit, Menschenrechte von Personen, die sich außerhalb ihres Territoriums befinden, zu beeinflussen. Staaten sind auch – nicht zuletzt seit 9/11 – auch immer mehr bereit dazu, extraterritorial zu handeln. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit der extraterritorial handelnde Staat verpflichtet ist, Menschenrechte im Territorialstaat zu achten, schützen und gewährleisten. Trotz der Zunahme extraterritorialer Aktivitäten bzw. territorialer Aktivitäten mit extraterritorialer Auswirkung sind diese Fragen nicht abschließend geklärt.

Ziel der Studie ist es herauszufinden, unter welchen Voraussetzungen für einen Staat Verpflichtungen aus internationalen Menschenrechtsverträgen (im Hinblick auf zivile und politische wie auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) und dem deutschen Grundgesetz bestehen, wenn dieser eine Person in ihren Menschenrechten beeinträchtigt, die sich außerhalb des Staatsterritoriums befindet. Weiters wird auch der Frage des Verhältnisses von extraterritorial geltenden Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht sowie der Frage von Beschwerde- und Entschädigungsmöglichkeiten für Opfer von extraterritorialen Menschenrechtsverletzungen nachgegangen.

Die Studie gelangt zum Schluss, dass extraterritorial handelnde Staaten verpflichtet sind, Menschenrechte von Personen in anderen Staaten jedenfalls zu beachten und unter gewissen Umständen auch zu schützen und zu gewährleisten. Positive Verpflichtungen sind insbesondere bei einer extraterritorialen Machtausübung (unabhängig davon, ob diese recht- oder unrechtmäßig erfolgt) anzunehmen; so z.B. bei Okkupation, bei extraterritorialer Anhaltung, bei extraterritorialem Refoulement, aber auch bei der Verhängung und Aufrechterhaltung von Wirtschaftssanktionen.

Projektdaten

Land: International (völkerrechtliche Studie mit Fokus auf Deutschland)
Beteiligte Personen: Margit Ammer
Kontakt: Margit Ammer
Trägerorganisation: Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR)
Projektstart: 10/2009
Projektende: 02/2010
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR)

Programmlinie LBI-GMR: Asyl und Migration