Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG („Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie“)

Über das Projekt

Bereits im Frühjahr 2008 hat sich das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) im Rahmen einer ländervergleichenden Studie für das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) mit dem Thema „Vorratsdatenspeicherung“ beschäftigt. Wie alle anderen EU Mitgliedstaaten ist auch Österreich verpflichtet, die Richtlinie 2006/24/EG umzusetzen. Bislang ist dies nicht geschehen, im April 2009 leitete die EU-Kommission deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein.

Die Richtlinie verpflichtet die EU Mitgliedstaaten, Betreibern von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten (Mobil- und Festnetztelefonie, E-Mail, Internettelefonie, Internetzugang) die Speicherung individueller Kunden-, Verbindungs- und Standortdaten für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu zwei Jahren vorzuschreiben. Die Daten sind unabhängig von einem konkreten Verdacht zu speichern, zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten. Durch die pauschale und flächendeckende Speicherpflicht ignoriert die Richtlinie den Grundsatz, dass Eingriffe in die Privatsphäre stets auch im Einzelfall verhältnismäßig sein müssen; geradezu als wären alle Menschen in Europa potentielle TerroristInnen.

Im Frühjahr 2009 wurde das LBI-GMR vom BMVIT beauftragt, einen Gesetzesvorschlag zu dieser sensiblen Materie auszuarbeiten und hierfür eine Arbeitsgruppe aus unabhängigen WissenschaftlerInnen einzuberufen. Der Auftrag eröffnete dem LBI-GMR die Möglichkeit, durch die Normierung zuverlässiger Schutzmechanismen die Gefahr des Missbrauchs zu reduzieren und zu einer Umsetzung der Richtlinie unter weitestgehender Wahrung datenschutzrechtlicher und rechtsstaatlicher Standards zu gelangen. Ebenfalls Gegenstand des Auftrages war, eine Analyse zur Vereinbarkeit der Richtlinie mit europäischen Grundrechten zu liefern und so einen wissenschaftlichen Beitrag zu den wachsenden Bemühungen innerhalb Europas zu leisten, diese Frage einer Klärung durch die Europäischen Höchstgerichte zuzu-führen. Dabei wurden die Grundsatzbedenken entlang der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) konkretisiert.

Das LBI-GMR organisierte regelmäßige Gesprächsrunden mit betroffenen Dienstanbietern, gemeinnützigen Organisationen, ArbeitnehmerInnen- und KonsumentInnenschutzverbänden, sowie VertreterInnen betroffener Ministerien und anderer Behörden. Zusätzlich wurden Treffen in kleinen technischen Ar-beitsgruppen abgehalten, um die Klarheit der Normen zu gewährleisten und alle technischen Möglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Datensicherheit zu berücksichtigen. Im September 2009 lieferte das LBI-GMR den Gesetzesentwurf für eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2003 ab. Der Ent-wurf befand sich bis Mitte Jänner 2010 als Ministerialentwurf in öffentlicher Begutachtung.

Projektdaten

Land: Österreich
Beteiligte Personen: Stefanie Dörnhöfer, Christian Schmaus, Hannes Tretter (Projektleitung), Christof Tschohl
Kontakt: Michael Lysander Fremuth
Trägerorganisation: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
Projektstart: 04/2009
Projektende: 09/2009
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Team: Information Society