JUSTICIA – Umsetzung der EU-Richtlinie über das Recht auf Rechtsbelehrung und Unterrichtung in Strafverfahren

Projektbeschreibung

Das Projekt umfasst eine Recherche über den Stand der Umsetzung der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Rechtsbelehrung und Unterrichtung in Strafverfahren in Österreich und sechs anderen europäischen Staaten und wird als Teil des JUSTICIA Netzwerks über Verfahrensrechte in der EU durchgeführt.

Die Recherche bestand aus zwei Teilen: einer rechtlichen Analyse der erfolgten Umsetzung der Richtlinie sowie eine Analyse der praktischen Umsetzung. Für den zweiten Teil wurde dazu zunächst eine elektronische Umfrage unter Strafverteidiger_innen durchgeführt. In weiterer Folge führte das Projektteam vertiefende semi-strukturelle Interviews mit Anwält_innen, einer Richterin und der Volksanwaltschaft durch. Das Österreich-Kapitel wurde mit Jahresende fertiggestellt, ein Gesamtbericht, der eine vergleichende Analyse aller sieben EU Mitgliedsstaaten umfassen soll, wird im Laufe des Jahres 2016 vorliegen. Die Ergebnisse sollen dann auch mit dem österreichischen Justiz- und Innenministerium diskutiert sowie der EU Kommission präsentiert werden.

Projektdaten

Land: Austria
Beteiligte Personen: Nora Katona (Wissenschaftliche Mitarbeiter), Gerrit Zach (Programm Manager)
Kontakt: Nora Katona
Trägerorganisation: Human Rights Monitoring Institute, Litauen
Partnerorganisationen: JUSTICIA Netzwerk Partner: International Centre for Constitutional Rights, Irland, Associazione Antigone Onlus, Italien, Helsinki Foundation for Human Rights (Polen), Hungarian Helsinki Committee, Rights International Spain
Projektstart: 09/2015
Projektende: 12/2015
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Europäische Union