KIRGISTAN: Förderung der Achtung der Rechtsstaatlichkeit mit besonderem Schwerpunkt auf Transparenz und Rechenschaftspflicht

Über das Projekt

Hauptziele:

Die kirgisische Regierung hat die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit zum Schwerpunkt ihrer politischen, wirtschaftlichen und sozialen Agenda erklärt. Das von der EU geförderte Projekt „Förderung der Achtung der Rechtsstaatlichkeit in Kirgisistan mit besonderem Schwerpunkt auf Transparenz und Rechenschaftspflicht“ unterstützte diesen Fokus. Die Aktivitäten des Projekts zielten darauf ab, das Justizsystem der Kirgisischen Republik zu reformieren und den Ausbau von Transparenz, Rechenschaftspflicht und Anti-Korruptions-Maßnahmen zu unterstützen. Der koordinierende Partner auf kirgisischer Seite war das Justizministerium. Darüber hinaus waren Institutionen und Expertinnen und Experten wie die parlamentarischen Ausschüsse, Ombudsmann, StaatsanwältInnen, RichterInnen, RechtsanwältInnen sowie Zivilgesellschaft und Medien involviert.

Als österreichischer Partner in einem Konsortium aus EU-Mitgliedsstaaten unter Führung der deutschen GIZ war das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) für die Durchführung menschenrechtlich relevanter Projektaktivitäten im Rahmen der Komponente 1 „Stärkung der Kapazität und Effizienz der Aufsichtsmechanismen“ verantwortlich. Komponente 1 zielte auf die Stärkung der Kapazitäten und die Steigerung der Effizienz der Kontroll- und Überwachungsfunktionen der zuständigen staatlichen Institutionen ab: Parlamentarische Ausschüsse, Ombudsmann-Institution (OI) und Generalstaatsanwaltschaft (GPO). Diese Komponente bestand aus einer Analyse der institutionellen Voraussetzungen und rechtlichen Grundlagen der Aufsichtsfunktionen der oben genannten Institutionen. Diese Analyse bildete die Grundlage für die Formulierung von Empfehlungen zu Gesetzesreformen sowie zur Entwicklung von Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung und zur Koordinierung der Aufgaben und Aktivitäten dieser Institutionen.

Dies bezieht sich auf umfassende Analysen des Workflows in Institutionen wie der OI im Bereich der Bearbeitung von Beschwerden, gefolgt von Empfehlungen zur Ausbildung der MitarbeiterInnen und gemeinsamen Workshops zur Verbesserung der Kapazitäten in diesen Bereichen sowie zu Zuweisungsmechanismen zwischen Institutionen wie GPO, OI und Parlament. Da es sich bei GPO und OI um die Institutionen mit den meisten Beschwerden von BürgerInnen handelte, wurde auf sie ein Schwerpunkt gelegt. Auf der Grundlage des erarbeiteten Berichts über die Bearbeitung von Beschwerden, in dem Lücken und Überschneidungen festgestellt wurden, haben GPO und OI Schritte unternommen, um ihre jeweiligen Mandate zu klären.

Hauptaktivitäten:

  • Umfassende Analyse der für die OI entwickelten Beschwerdeverfahren und Empfehlungen
  • Verbesserte Fähigkeit des mittleren Managements der OI zur Durchführung wirksamer Kampagnen zur Aufklärung der Öffentlichkeit durch Entwicklung von Materialien zu öffentlichem Rechtsbewusstsein für OI und Justizministerium
  • Bestandsaufnahme der Workflows der GPO-Kommunikationsabteilung und Entwicklung von Empfehlungen zum Entwurf der Kommunikationsstrategie für eine modernisierte, bürgerorientierte Kommunikationspolitik
  • Mentoring für eine effektive Kommunikation für die MitarbeiterInnen der Staatsanwaltschaft
  • Ausarbeitung der neuen GPO-Website
  • Schulung von 120 GPO StaatsanwältInnen und ErmittlerInnen in der Untersuchung und Verfolgung von Foltervorwürfen
  • GPO verpflichtete sich zur Umsetzung des Istanbul-Protokolls über die wirksame Ermittlung und Dokumentation von Folter (Position, die auf der Konferenz zum Istanbul-Protokoll ausgedrückt wurde, die das LBI-GMR gemeinsam mit dem EU-Projekt „Support to the Consolidation of National Efforts for the Prevention of Torture and Other Cruel, Inhuman and Degrading Treatment or Punishment and in the Fight Against Impunity in the Kyrgyz Republic“ organisiert hat)
  • Studienreisen nach Österreich, Lettland, Estland: Austausch mit Ombudsmann-Institutionen (NHRI), dem Menschenrechtsausschuss des Europäischen Parlaments und anderen Menschenrechtsvertretern
  • Runde Tische mit MenschenrechtsverteidigerInnen über die Rolle von Frauen im demokratischen Prozess und über die Interaktion von Behörden mit der Zivilgesellschaft im Bereich der Menschenrechte
  • Hochrangige politische Diskussionen
    • zur Zukunft der OI mit einem Schwerpunkt auf der Bearbeitung von Beschwerden
    • über die gemeinsamen Bemühungen staatlicher Stellen und der Zivilgesellschaft zur Verhütung von Folter
    • über die Aussichten auf eine Verbesserung der Bearbeitung von Beschwerden und der Kommunikation durch staatliche Stellen in der Kirgisischen Republik

Weitere Informationen zur Projektumsetzung finden Sie hier:

Österreichische ExpertInnen Roland Miklau und Nina Radović bei Rundem Tisch zu Folterprävention (Juni 2017)

Mehr als 200 ExpertInnen diskutierten in Bischkek, Kirgisistan über die Verbesserung der Aufklärung und Dokumentation von Folter (September 2016)

Kirgisische Delegation des Generalstaatsanwaltsbüros besucht Lettland (Juni 2016)

Hochrangige Delegation aus Kirgisistan zu Besuch in Wien (April 2016)

Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit mit kirgisischen Partner.innen in EU-Rechtsstaatsprojekt (September 2015)

1. Steuerungsgruppentreffen Kirgisistan-Projekt zu Rechtsstaatlichtkeit unter Leitung des Justizministers A. Shykmamatov (November 2014)

Folgeprojekt:

Das LBI-GMR setzt seine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den kirgisischen und internationalen PartnerInnen seit Mai 2018 in einem mehrjährigen Folgeprojekt fort. Das Rechtsstaatsprogramm in der Kirgisischen Republik – 2. Phase (ROLPRO 2) soll sowohl die Leistungsfähigkeit der Institutionen als auch die Fähigkeit der BürgerInnen, ihre Rechte geltend zu machen, weiter stärken.

Projektdaten

Land: Kirgistan
Beteiligte Personen: Claudia Hüttner
Kontakt: Kristina Allram-Naaijer
Trägerorganisation: GIZ (Deutschland)
Partnerorganisationen: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR – Österreich), DIHR (Dänemark), JCI (Frankreich), IRZ (Deutschland), IDLO (International Development Law Organization)
Projektstart: 08/2014
Projektende: 04/2018
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Europäische Kommission, GD Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung – EuropeAid
Programmlinie LBI-GMR: Rechtsstaatlichkeit und Reform des öffentlichen Sektors