KROATIEN: Reform des kroatischen Verwaltungsgerichtshofs (Twinning)

Über das Projekt

Dieses Projekt hatte das Ziel, das kroatische Justiz- und Innenministerium in den Reformbestrebungen um eine moderne Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die Einrichtung von Verwaltungsgerichten erster Instanz unterhalb des Verwaltungsgerichtshofes und eines Verwaltungsgerichtsverfahrens zu unterstützen, das modernen europäischen Standards entspricht.

Es wurden in Zusammenarbeit mit RichterInnen des kroatischen, des österreichischen und des deutschen Verwaltungsgerichtshofs bzw. deutscher Verwaltungsgerichte beispielsweise Vorschläge erarbeitet, damit mittelfristig die Kapazitäten und organisatorischen Prozesse in der Verwaltungsgerichtsbarkeit erhöht werden, um schnelle und effiziente Verfahren zu ermöglichen. Dabei ging es um eine optimierte Anwendung von Verwaltungsgesetzen sowie um bessere Durchsetzung von Urteilen der Verwaltungsgerichte durch die betroffenen Verwaltungsbehörden. Dazu wurde im Rahmen des Projekts auch der Entwurf eines neuen Gesetzes zu Verwaltungsstreitsachen erarbeitet.

Durch Analyse der Arbeitsabläufe und Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen sowie eine Management-Strategie für den Verwaltungsgerichtshof wurde der Weg für eine Optimierung der Arbeitsprozesse des Verwaltungsgerichtshofs und die Stärkung der internen Kapazitäten geebnet. Mit der Durchführung von Trainingsseminaren wurde zur beruflichen Fortbildung der VerwaltungsrichterInnen sowie der rechtskundigen SachbearbeiterInnen beigetragen. Außerdem fand im Rahmen des Projekts eine Einschulung auf ein optimiertes System zur Fallbearbeitung („case-management-system“) statt.

Projektdaten

Land: Kroatien
Beteiligte Personen: Susanne Fraczek
Kontakt: Agnes Taibl
Trägerorganisation: Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ)
Partnerorganisationen: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR); Begünstigte Institutionen (HR): Justizministerium, Verwaltungsgerichtshof
Projektstart: 09/2007
Projektende: 03/2009
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Europäische Kommission, Generaldirektion Erweiterung

Programmlinie LBI-GMR: Rechtsstaatlichkeit und Reform des öffentlichen Sektors