Pilotprojekt zur Qualitätssicherung des erstinstanzlichen Asylverfahrens in Österreich

Über das Projekt

Die Projektidee zur Qualitätssicherung des erstinstanzlichen Asylverfahrens in Österreich umfasste in einem Zeitraum von 18 Monaten auf Basis eines zuvor erarbeiteten Kriterienkatalogs die Analyse eines Samples von ca. 70 Verfahren. Die Ergebnisse der Verfahrensanalyse wurden anschließend wissenschaftlich aufbereitet. Das Projekt wurde von MitarbeiterInnen des Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) in Zusammenarbeit mit MitarbeiterInnen des Bundesasylamts durchgeführt und vom Europäischen Flüchtlingsfonds und dem Bundesministerium für Inneres kofinanziert. Dem Projektteam stand ein Lenkungsausschuss aus VertreterInnen des UNHCR-Büros in Wien, von ACCORD/Rotes Kreuz, des Unabhängigen Bundesasylsenats, des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesasylamts und des LBI-GMR zur Seite. Schließlich mündete die Verfahrensanalyse in einen Bericht, der die wesentlichen Ergebnisse (untermauert mit konkreten Beispielen aus den analysierten Akten) sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität der Asylverfahren enthielt.

Projektdaten

Land: Österreich
Beteiligte Personen: Margit Ammer (Wissenschaftliche Mitarbeit), Kerstin Buchinger (Projektleitung LBI-GMR, wissenschaftliche Mitarbeit), Barbara Linder (Wissenschaftliche Mitarbeit), Manfred Nowak (Projektsupervision)
Kontakt: Margit Ammer
Trägerorganisation: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
Projektstart: 01/2007
Projektende: 06/2008
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Europäischer Flüchtlingsfonds, Bundesministerium für Inneres
Programmlinie LBI-GMR: Asyl und Migration