Rechtlicher Schutz vor Diskriminierung in Südosteuropa (SEE)

Über das Projekt

Die Länder in SEE haben zumeist sehr umfassende Gesetze zur Bekämpfung von Diskriminierungen, die meisten dieser Gesetze entsprechen Großteils internationalen, Europarats- und EU-Standards. Aber genau wie in den meisten EU-Mitgliedstaaten ist das Bewusstsein für das Vorhandensein dieser Gesetze eher gering und die institutionellen Rahmenbedingungen sind ebenfalls nicht förderlich für die wirksame Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen. Das Ziel dieses Projekts ist die Verbesserung der Handlungsfähigkeiten einschlägiger Akteur:innen (z.B. Gleichbehandlungseinrichtungen, Ombudseinrichtungen, staatliche Behörden, Gerichte und Rechtspraktiker:innen), gegen Diskriminierungen aktiv zu werden und Gleichbehandlung zu fördern. Das Projekt fördert die Verbesserung der Qualität der Ausbildung im Bereich Anti-Diskriminierung an juridischen Fakultäten, die Etablierung eines regionalen Dialogs zwischen relevanten Stakeholdern und den nationalen und regionalen Erfahrungsaustausch und Transfer von erfolgreichen Lösungsansätzen und -modellen im Bereich Anti-Diskriminierung. Das Projekt wird mit Hilfe von drei Arbeitspaketen umgesetzt:  Durchführung einer regionalen Studie zum Thema „Rechtlicher Schutz vor Diskriminierung“ (WP 1), Förderung der Entwicklung regionaler Ansätze zur Bekämpfung von Diskriminierungen (WP 2) und Festlegung gemeinsamer Standards für Lehrpläne im Bereich Anti-Diskriminierung an juristischen Fakultäten (WP 3).

Die Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) konzentriert sich auf die im Rahmen von WP 1 durchzuführende Forschung, die positive Praxisbeispiele sowie Herausforderungen und systematische Hindernisse für einen wirksamen Rechtsschutz vor Diskriminierung in den SEE-Ländern identifiziert. Die Studie untersucht die Umsetzung der rechtlichen Anti-Diskriminierungsbestimmungen durch Gleichbehandlungseinrichtungen, Ombudseinrichtungen, die Justiz, v.a. Aspekte wie den Zugang zum Recht, das gesellschaftliche Bewusstsein für den rechtlichen Schutz vor Diskriminierung und weitere praxisbezogene Aspekte. Darüber hinaus wird die Studie Daten von juridischen und anderen relevanten Fakultäten sammeln, um herauszufinden, ob diese spezielle Kurse zum Thema Anti-Diskriminierung anbieten bzw. die Thematik in andere Kurse integrieren. Das LBI-GMR hat die Struktur für die Länderberichte entwickelt, ebenso wie die Leitlinien für die Umsetzung der Sekundärforschung und der Interviews. Basierend auf den Länderberichten wird das LBI-GMR ein Strategiepapier erstellen, das Empfehlungen beinhalten wird, wie die Handlungsoptionen einschlägiger Akteur:innen gestärkt werden können, um die rechtlichen Anti-Diskriminierungsbestimmungen effektiver und effizienter umsetzen zu können und Menschen, die von Diskriminierungen betroffen sind, besser in ihrem Zugang zum Recht unterstützen zu können.

Projektdaten

Land: Albania, Bosnia and Herzegovina, Croatia, Kosovo, Macedonia, Montenegro, Serbia
Beteiligte Personen: Barbara Liegl (Projektleitung), Katrin Wladsch (Expert:innen)
Kontakt: Barbara Liegl
Trägerorganisation: Offener Regionalfond für Südosteuropa – Gesetzesreformen, GIZ
Partnerorganisationen: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR), Netzwerk rechtswissenschaftlicher Fakultäten in Südosteuropa (SEELS), Trainingseinrichtungen für Repräsentant:innen des Justizsystems in SEE, Gleichbehandlungseinrichtungen in SEE
Projektstart: 10/2015
Projektende: 08/2016
Gefördert von: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
Programmlinie LBI-GMR: Asyl und Migration