TÜRKEI: Unterstützung der türkischen Polizei bei der Vermeidung von unverhältnismäßigem Gewalteinsatz (Twinning)

Über das Projekt

Im Mittelpunkt des EU-finanzierten Twinning-Projekts stand die Vermeidung der Anwendung von Zwangsgewalt durch die türkische Polizei. Das Projekt setzte dabei auf vier Ebenen an: auf rechtlicher Ebene, organisationaler Ebene, im Bereich Taktik und Ausrüstung sowie im Trainingsbereich. Bestehende Praktiken und Strukturen wurden erst analysiert und mit best practice-Beispielen in der EU verglichen. Anschließend wurden neue Modelle entwickelt, die der Europäischen Menschenrechtskonvention und EU-Polizeistandards entsprechen. Dabei lag das Augenmerk mit daily routinecrowd control und rapid intervention auf zentralen Bereichen der Polizeiarbeit.

Für die rechtliche und Gesetzesebene bedeutete das: In einem ersten Schritt analysierten die ExpertInnen gemeinsam mit VertreterInnen der türkischen Polizei relevante Gesetze, innerhalb der Polizei geltende institutionelle Regelungen und nationale Rechtsprechung und brachten über Konsultationen mit NGO-VertreterInnen und RechtsexpertInnen in Erfahrung, wie diese tatsächlich umgesetzt wurden. Gleichzeitig wurden Urteile von türkischen Gerichten und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu unverhältnismäßiger Anwendung von Zwangsgewalt untersucht und der Menschenrechtskonvention gegenüber gestellt, um schließlich – auch in Anlehnung an best practice in den EU-Mitgliedstaaten – Verbesserungsvorschläge und Umsetzungsempfehlungen für Polizei und GesetzgeberIn zu entwickeln.

Beim organisationellen Rahmen waren es die Routinen und Ablaufprozesse, die unter die Lupe genommen und adaptiert wurden. Als Endprodukt wurden neue Abläufe entwickelt, die es den PolizistInnen ermöglichten, in ihrer Arbeit den Einsatz von Zwangsgewalt zu vermeiden und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit anzuwenden. Auch im Bereich von Taktik und Ausrüstung ging es darum, wie PolizistInnen besser menschenrechtskonform agieren können. Trainings für MultiplikatorInnen, die türkische PolizeitrainerInnen gemeinsam mit TrainerInnen der Österreichischen Sicherheitsakademie, des deutschen Bundeskriminalamts und des Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) entwickeltn und durchführten, sollten einen Impuls setzen, um die Behandlung menschenrechtlicher Fragen und Standards als Querschnittsthema in der Fortbildung für PolizistInnen zu etablieren.

Gemeinsam mit der österreichischen Sicherheitsakademie fungierte das LBI-GMR als Lead Partner. Junior Partner war die deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) in Zusammenarbeit mit dem deutschen Bundeskriminalamt. Begünstigte Institution in der Türkei war die Turkish National Police.

Die Auftaktveranstaltung des Projekts hat am 5. September 2011 in Ankara stattgefunden und am 6. Mai 2013 startete die Ausbildungsphase des Projekts.

Projektdaten

Land: Türkei
Beteiligte Personen: Claudia Hüttner
Kontakt: Agnes Taibl
Trägerorganisation: Österreichische Sicherheitsakademie (SIAK), Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
Partnerorganisationen: Bundeskriminalamt Deutschland, Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ); Begünstigte Institution (TR): Türkische Nationalpolizei
Projektstart: 08/2011
Projektende: 07/2013
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Europäische Kommission, Generaldirektion Erweiterung

Programmlinie LBI-GMR: Rechtsstaatlichkeit und Reform des öffentlichen Sektors