UKRAINE: Stärkung der institutionellen Kapazitäten des Obersten Gerichtshofes im Bereich des Menschenrechtsschutzes auf nationaler Ebene (Twinning)

Über das Projekt

Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) brachte österreichische Expertise in dieses Twinning-Projekt ein, das das übergeordnete Ziel verfolgte, die Unabhängigkeit und Effizienz der ukrainischen Justiz durch die Einführung europäischer Rechtsprechungsstandards zu stärken. Das Projekt stand in Zusammenhang mit dem im September 2017 voll in Kraft getretenen EU-Ukraine-Assozierungsabkommen und zielte darauf ab, die institutionelle Kapazität des Obersten Gerichtshofes der Ukraine zu stärken, indem eine einheitliche Justizpraxis etabliert, die richtige Rechtsanwendung sichergestellt und der Zugang zum Recht sowie Rechtsstaatlichkeit gewährleistet werden sollten.

In diesem Unterfangen, wesentliche Reformschritte im ukrainischen Justizwesen zu begleiten, unterstützte das LBI-GMR die deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ). Diese leitete auf Mitgliedstaatseite – in Partnerschaft mit dem lettischen Justizministerium die Implementierung des Projekts, das aus den folgenden 3 Komponenten bestand:

  • Vorbereitung des rechtlichen Rahmens;
  • Training;
  • Stärkung der Verwaltungskapazitäten des Obersten Gerichtshofs.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der IRZ anlässlich des Projektabschlusses im Juni 2019.

Projektdaten

Land: Ukraine
Beteiligte Personen: Susanne Fraczek
Kontakt: Agnes Taibl
Trägerorganisation: Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ)
Partnerorganisationen: Justizministerium Lettland; Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR); Begünstigte Institution (UA): Oberster Gerichtshof
Projektstart: 03/2017
Projektende: 06/2019
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Europäische Kommission, Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (NEAR)
Programmlinie LBI-GMR: Rechtsstaatlichkeit und Reform des öffentlichen Sektors