Zugang zu Asyl in der Europäischen Union und die fortdauernde Rechtelosigkeit von Asylsuchenden

Zugang zu Asyl in der Europäischen Union und die fortdauernde Rechtelosigkeit von Asylsuchenden

Im Rahmen dieses Forschungsprojekts widmen wir uns Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Asyl in der Europäischen Union (EU) im Kontext des spezifischen Dilemmas in der Beziehung zwischen Asylsuchenden und Staaten.

Das zunehmende globale Elend der Vertreibung von Einzelnen, Gruppen und Bevölkerungen bringt weiterhin gravierende Herausforderungen mit sich. Umfassende Lösungen sind allerdings nicht in Sicht. Vielmehr beharrt eine Politik der kooperativen Abschreckung darin, einen adäquaten Zugang zu Asyl zu verhindern. Nach dem deutlichen Anstieg der Zahl der Asylanträge in der EU in den Jahren 2015 und 2016 hat die EU ihre entsprechende Strategie durch die weitere Externalisierung von Migrationskontrolle in Drittstaaten sogar weiter verstärkt. Unsere Forschung wird daher EU-Politiken im Hinblick auf relevante Drittstaaten wie die Türkei und Libyen analysieren und versuchen den Einfluss festzustellen, den diese auf den Status und die Rechte von Asylsuchenden ausüben.

Um ausreichende analytische Tiefe zu ermöglichen, beabsichtigen wir, unsere Forschung mit grundlegenderen theoretischen und strukturellen Fragen in Verbindung zu bringen. In den letzten Jahren hat insbesondere die Arbeit Hannah Arendts als zentrale theoretische Basis für den entsprechenden akademischen Diskurs gedient. Arendt hat die Situation von Flüchtlingen und Staatenlosen während und nach den beiden Weltkriegen analysiert und ein „Recht, Rechte zu haben“ gefordert, um das Dilemma der Rechtelosigkeit zu adressieren. Wir möchten auf diesem Wissensbestand aufbauen.

Als Arendt die Realität von Flüchtlingen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts betrachtete, waren das moderne Flüchtlingsrecht und internationale Menschenrechte erst im Entstehen begriffen. Heute finden Asylsuchende durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Zugang zu einer internationalen Institution, die sich dem Schutz der Rechte Einzelner verschrieben hat. Ein ausgeklügeltes rechtliches und institutionelles Rahmenwerk regelt die Beziehung zwischen Asylsuchenden und EU-Mitgliedstaaten. Und besonders hervor zu streichen ist auch, dass die EU ein Recht auf Asyl in ihrer Grundrechtecharta etabliert hat. Wie befürchtet stärken jedoch erste Forschungsergebnisse die Annahme, dass eine Situation grundlegender Rechtelosigkeit weiterhin an den Toren zur EU besteht. Wir stellen uns daher im Rahmen unseres Forschungsprojekts die Frage, wie es denn möglich ist, dass das Phänomen der Rechtelosigkeit trotz dieser weitreichenden rechtlichen und institutionellen Entwicklungen weiterbesteht. Kann das Recht auf Asyl dazu beitragen, systemische Rechtelosigkeit zu überwinden? Was ist die Beziehung zwischen dem „Recht, Rechte zu haben“ und dem Recht auf Asyl? Ist Arendts Analyse heute noch gültig und kann sie dazu beitragen, EU-Asylpolitik neu zu denken?

Beteiligte Personen :
Projektstart:
01/2017
Projektende:
12/2019
Gefördert von:
Ludwig Boltzmann Gesellschaft
Team:
Anti-Discrimination, Diversity and Asylum