ALBANIEN: Institutionenaufbau zur Angleichung an den acquis communautaire zum Schutz personenbezogener Daten (Twinning)

Über das Projekt

Der Beschluss des Europäischen Rats über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Albanien im März 2020 macht eine vollständige Angleichung des albanischen Rechts an den acquis communautaire notwendig. Dieses Twinning-Projekt soll diese Anforderung in den Bereichen des Schutzes personenbezogener Daten und digitaler Rechte erfüllen. Es orientiert sich sowohl an der Albanischen Strategie über das Recht auf Information und den Schutz personenbezogener Daten 2018-2020 als auch an der Nationalen Strategie für Entwicklung und Integration 2015-2020, die das Recht auf Information und Datenschutz unterstreicht. Zugleich betont letztere die Notwendigkeit, unabhängige Institutionen, die für den Schutz der Menschenrechte zuständig sind, zu stärken. Das Projekt ist ebenfalls im Einklang mit dem Indikativen Strategiedokument der EU für Albanien für den Zeitraum 2014-2020, welches sich auf die Reform der öffentlichen Verwaltung und auf good governance konzentriert, um Albaniens EU-Beitritt voranzutreiben.

Ziele:
Das Gesamtziel des Projekts ist die Stärkung der institutionellen Kapazitäten des albanischen Kommissars für Information und Datenschutz (IDP) zur Überwachung und Kontrolle des Schutzes personenbezogener Daten im öffentlichen und privaten Sektor. Konkret zielt das Projekt darauf ab, den IDP Albaniens bei der weiteren Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften und insbesondere der geltenden Fassung des Gesetzes Nr. 9887/2008 „über den Schutz personenbezogener Daten“ an den acquis communautaire im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten zu unterstützen und die Verwaltungskapazitäten der albanischen Institutionen zur Durchsetzung des acquis communautaire weiter zu entwickeln.

Erwartete Ergebnisse:
Das Projekt soll zur Angleichung des albanischen Rechts an den acquis communautaire beitragen. Insbesondere werden folgende Ergebnisse erwartet:

  • Die Angleichung der nationalen Gesetzgebung an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und an die Polizei-Richtlinie.

Dies beinhaltet die Vorschläge für die Änderung der nationalen Rechtsvorschriften im Einklang mit der DSGVO und der Polizei-Richtlinie, eine vergleichende Überprüfung und Analyse des albanischen Datenschutzgesetzes mit dem EU-Recht, Empfehlungen an die wichtigsten Beteiligten auf der Grundlage der ersten Ergebnisse, den Entwurf einer Strategie für die Angleichung des albanischen rechtlichen Rahmens für den Schutz personenbezogener Daten an die DSGVO und die Polizei-Richtlinie sowie die Entwürfe von untergeordneten Rechtsakten in Anwendung des neuen Gesetzes.

  • Kapazitätenaufbau für die Durchsetzung des neuen Rechtsrahmens für den Datenschutz.

Dazu gehören Schulungen über den neuen Datenschutzrahmen für das zuständige Personal des IDPs, die Stärkung der Verwaltungskapazitäten für die praktische Durchsetzung der Datenschutzgesetze und capacity building Aktivitäten für das Personal des IDPs.

  • Sensibilisierung des Datenüberprüfenden und -verarbeitenden Personals, um sicherzustellen, dass das neue Datenschutzgesetz eingehalten wird.

Dazu gehört die Sensibilisierung des Datenüberprüfenden und -verarbeitenden Personals für das Datenschutzgesetz, insbesondere für dessen Neuerungen, und die Unterstützung bei der Ausarbeitung neuer Richtlinien für das Datenüberprüfende und -verarbeitende Personal.

Die offizielle Projektwebsite in englischer und albanischer Sprache ist seit Jänner 2021 online und hier zugänglich
Die Auftaktveranstaltung des Projekts fand am 16. Februar 2021 statt.

Mehr zur Auftaktveranstaltung des Twinning-Projekts „Institutionenaufbau zur Angleichung an den acquis communautaire zum Schutz personenbezogener Daten“ in Albanien.

Die aktuelle Informationsbroschüre zu dem Twinning-Projekt ist auf Englisch und Albanisch hier im Downloadbereich verfügbar.

Sehen Sie sich das Video anbei an, um eine kurze Einführung in das Projekt zu erhalten.

Projektdaten

Projekttitel: ALBANIEN: Institutionenaufbau zur Angleichung an den acquis communautaire zum Schutz personenbezogener Daten (Twinning)
Projektteam LBI-GMR: Agnes Taibl
Trägerorganisation: Italienische Datenschutzbehörde
Partnerorganisationen: Konsortium für Informationssysteme (CSI-Piemonte, Italien), Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR); Begünstigte Institution: Kommissar für Information und Datenschutz in Albanien
Projektstart: Oktober 2020 bis Dezember 2021
Gefördert von: Europäische Kommission, Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (NEAR)

Programmlinie LBI-GMR: Rechtsstaatlichkeit und Reform des öffentlichen Sektors