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08 Mrz 2016 von Ludwig Boltzmann

BIM Position Nr. 7 | 2016: Frauen und Mädchen auf der Flucht

Anlässlich des Weltfrauentages am 8. März 2016 veröffenlicht das BIM ein Positionspapier zum Thema: „die besondere Situation von Frauen und Mädchen auf der Flucht“ in dem auf  die hohen Gefahren und Risiken, denen sie auf den unterschiedlichen Stationen ihrer Reise ausgesetzt sind, eingegangen wird.

Laut des UN-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) lag der Anteil der Frauen und Kinder unter den Neuankommenden bei 55% im Jänner 2016. [1] Frauen und Mädchen erleben häufig geschlechtsspezifische Gewalt auf ihrem Weg nach Europa, aber auch in Flüchtlingsunterkünften in den Aufnahmeländern, zu einem Zeitpunkt, wo sie glauben, bereits in Sicherheit zu sein. Viele von ihnen sind wegen sexueller Gewalt oder anderen Formen von Frauenrechtsverletzungen aus ihren Herkunftsländern geflohen. Beispielsweise haben Frauen in Syrien aus Angst vor Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen ihr Land verlassen.“[2]

Es gibt bislang keine aussagekräftigen Daten über das Ausmaß von geschlechtsspezifischer Gewalt, die Frauen und Mädchen auf ihrer Flucht nach Europa erfahren. Einige internationale Organisationen, wie UNHCR, der Bevölkerungsfond der Vereinten Nationen (UNFPA), die Frauenflüchtlingskommission und Amnesty International führten in den vergangenen Monaten  Befragungen mit Flüchtlingen und MigrantInnen[3] durch und erste Ergebnisse lassen vermuten, dass zahlreiche Frauen und insbesondere allein reisende Frauen von sexualisierter Gewalt, Vergewaltigungen und häuslicher Gewalt betroffen sind. Es wurden auch Fälle von Zwangsheirat und Frühehen dokumentiert. „Einige Frauen berichteten von sexuellen Gegenleistungen, um für Reisedokumente oder Transport zu zahlen“[4] Auch in Deutschland berichtete ein große Anzahl von Frauen in Gemeinschaftsunterkünften des Landes Brandenburg über häusliche Gewalt. [5]

Die meisten Übergriffe werden nicht angezeigt und Frauen suchen kaum ärztliche Hilfe auf. Die Gründe dafür sind mannigfaltig. Zum einen erhalten sie sehr oft keine zugänglichen Informationen (muttersprachlich und in niederschwelliger Form) an wen sie sich wenden können oder sie haben Angst darüber zu sprechen bzw. wollen ihre Reise und die ihrer Familie nicht verzögern. Unter den Tätern befinden sich meist männliche Flüchtlinge, Sicherheitsmänner, Polizisten und Schmuggler.

Das mehrheitliche Schweigen der Frauen und Mädchen hat zur Folge, dass das Thema insgesamt noch wenig öffentliche Aufmerksamkeit erfahren hat und politisch Verantwortliche bisher eher zurückhaltend reagiert haben.

Oft sind Flüchtlingsunterkünfte stark überfüllt und das Zusammenleben auf engstem Raum – häufig über Monate hinweg – begünstigt und fördert geschlechtsspezifische Gewalt. Frauen und Mädchen haben in der Regel keine Rückzugsräume und müssen die Unterkunft mit Männern teilen, was insbesondere für alleinstehende Frauen und Mädchen zum Risiko werden kann. Waschräume und Toiletten werden auch oft zu unsicheren Orten, da sie meist nicht nach Geschlechtern getrennt und die Wege dorthin oft unbeleuchtet sind. Besonders prekär ist die Situation für schwangere oder stillende Frauen, deren gesundheitliche und medizinische Versorgung meist nicht gewährleistet ist.

Frauenrechtliche Standards und Empfehlungen

In der Istanbul-Konvention[6] und in der Allgemeine Empfehlung Nr. 32 des VN-Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau[7] wird auf den besonderen Schutz von Frauen und Mädchen im Kontext Flucht und Asyl hingewiesen. In einem kürzlich erschienen Statement des VN-Ausschusses[8] fordert dieser den uneingeschränkten Zugang von asylsuchenden Frauen und weiblichen Flüchtlingen zu Verpflegung, Unterkunft, Wasser, Sanitäranlagen, Gesundheitsdiensten und Bildung. Zudem werden alle Staaten aufgerufen, effektive Maßnahmen zu treffen, um Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen.

UNHCR, UNFPA und die Frauenflüchtlingskommission beklagen, dass es an einer durchgängigen geschlechtsspezifischen Perspektive in allen humanitären Interventionen fehle. Zudem werden auf staatlicher Ebene kaum Maßnahmen gesetzt, die auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Frauen und Mädchen Bezug nehmen. Dazu einige ihrer Empfehlungen für Regierungen und EU-Agenturen[9]:

  • Aufbau eines koordinierten und grenzüberschreitenden Systems, das Frauen und Mädchen schützt
  • Schulungen und Trainings zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt für PolizistInnen, Sicherheitsleute, MitarbeiterInnen von Einrichtungen, etc.
  • In Flüchtlingsunterkünften: Entwicklung von wirksamen Mechanismen zum Schutz vor Gewalt und Unterstützung von Betroffenen, wie bsp. Gewaltschutzkonzepte und -maßnahmen, weibliche Ansprechpersonen in Unterkünften bei Gewaltvorfällen, volle Anwendung von Gewaltschutzgesetzen (Wegweisung, Betreuung durch Interventionsstellen, etc.)
  • Geschlechtsspezifische Verfolgung[10] muss als Asylgrund ernst genommen und umfassend anerkannt werden

Weiterführende Literatur:

  • Rabe, Heike: Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt auch in Flüchtlingsunterkünften, Deutsches Institut für Menschenrechte, 2015.
  • Dokumentation der Tagung: „Frauen in Flüchtlingsunterkünften: Lage erkennen – Rechte wahren“ vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Jänner 2016, http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/frauenrechte/gewalt-gegen-frauen/fluechtlingsfrauen/
  • Guidelines for Integrating Gender-Based Violence Interventions in Humanitarian Actions, Inter-Agency Standing Committee, 2015.
  • Mean Streets: Identifying and Responding to Urban Refugees‘ Risk of Gender-Based Violence, Women’s Refugee Commission, 2016 (4.3.2016)

[2] Syrien: Sexuelle Gewalt droht Frauen auch noch auf der Flucht, Amnesty International, 22. November 2013, http://frauenrechte.amnesty.at/allgemein/syrien-sexuelle-gewalt-droht-frauen-auch-noch-auf-der-flucht/ (4.3.2016)

[3] Initial Assessment Report: Protection Risks for Women and Girls in the European Refugee and Migrant Crisis. Greece and the former Yugoslav Republic of Macedonia. UNHCR, UNFPA, Women’s Refugee Commission, 2015. www.unhcr.org/569f8f419.html (4.3.3016) und einer Befragung von Amnesty International in Deutschland und Norwegen: Sexuelle Gewalt und finanzielle Ausbeutung, https://www.amnesty.at/de/frauen-gewalt/, 18.1.2016 (4.3.2016)

[4] Frauen auf der Flucht in Europa bedroht, 2016.

[5] Rabe, Heike: Situation weiblicher Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Thüringen. Schriftliche Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur öffentlichen Anhörung des Gleichstellungsauschusses des Thüringer Landtages, 2015, http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/asylflucht/ (4.3.2016)

[6] Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt v. 11. 5. 2011; Österreich hat das Übereinkommen am 14.11.2013 ratifiziert, das im August 2014 in Kraft getreten ist.

[7] General recommendation No. 32 on the gender-related dimensions of refugee status, asylum, nationality and statelessness of women, CEDAW/C/GC/32, 14.11.2014.

[8] Statement of the Committee on the Elimination of Discrimination against Women (CEDAW) on the refugee crises and the protection of women and girls, 20.11.2015.

[9] Initial Assessment Report, 2015, S. 13 ff und Terre des Femmes: Forderungen zur Berücksichtigung der besonderen Schutzbedürftigkeit von Frauen auf der Flucht, https://www.frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/aktuelles-zu-frauenrechten-allgemein/1888-terre-des-femmes-fordert-besonderen-schutz-fuer-frauen-auf-der-flucht, 21.10.2015 (4.3.2016)

[10] Wie beispielsweise Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Gewalt im Namen der Ehre, Frauenhandel, schwere häusliche Gewalt. Siehe General recommendation No. 32, S. 6.

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