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10 Dez 2020 von Ludwig Boltzmann

10.12.2020 – TAG DER MENSCHENRECHTE: Ein Interview mit Michael Lysander Fremuth

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie war die Antwort der internationalen Gemeinschaft auf die vorangegangenen Eindrücke des Zweiten Weltkriegs und die Gräueltaten des nationalsozialistischen Regimes. Seither wird der 10. Dezember als Tag der Menschenrechte gefeiert und dient als Anlass zur gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit universal geltenden Menschenrechten.

Auch im Jahr 2020 ist dieser Tag von besonderer Bedeutung: Die Covid-19-Pandemie stellt eine weltweite Krise dar, wie wir sie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr erlebt haben. Zwar ist eine Epidemie nicht mit einem Krieg zu vergleichen, gleichwohl macht uns die derzeitige Situation – angesichts der erheblichen Einschränkungen unserer gewohnten Lebensweisen – bewusst, welche Menschenrechte wir genießen und im alltäglichen Leben zumeist als selbstverständlich wahrnehmen.

Um die Bedeutung von Menschenrechten im aktuellen Kontext der Covid-19-Krise besser zu verstehen, sprechen wir mit Michael Lysander Fremuth, Wissenschaftlicher Direktor des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte und Universitätsprofessor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien.

Das Interview steht im Downloadbereich als PDF zur Verfügung.

Noch vor einem Jahr haben viele Menschen den Begriff der Grundrechte mit abstrakten und theoretischen Diskussionen verbunden. Nur wenige konnten einen direkten Bezug zu ihrem Leben herstellen. Seit Beginn der Pandemie ist das anders. Fast jeden Abend geht es in den Nachrichten um Grundrechtseinschränkungen und in Zeitungen kommen Verfassungsrechtler*innen regelmäßig zu Wort. Was macht die derzeitige Pandemie mit unserem Grundrechtsverständnis?

Fremuth: Zunächst weitet sie den Blick der Allgemeinheit dafür, dass wir alle jeden Tag von den uns verbürgten Grund- und Menschenrechten Gebrauch machen – dies bislang meist unreflektiert. Neben dem gestärkten Bewusstsein für die eigenen Grundrechte haben die Debatten aber womöglich auch dazu beigetragen, der breiteren Bevölkerung einen wichtigen Punkt näherzubringen: Die Pandemie hat den Blick nämlich zugleich insoweit geschärft, als klarer zwischen der Beschränkung von Grundrechten und ihrer Verletzung unterschieden wird.

Wie nicht zuletzt einige Verfassungsgerichte in Europa, darunter auch der österreichische Verfassungsgerichtshof, entschieden haben, war eine beachtliche Zahl von Beschränkungen unserer Freiheit gerechtfertigt, um das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Dabei wurde regelmäßig auch darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber und die Regierung beachtliche Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume genießen. Dies war allerdings auch dem Umstand geschuldet, dass es mit dem neuen SARS-CoV-2-Virus und vielleicht auch Pandemien als solchen kaum Erfahrungen gegeben hat. Hier spielen der Faktor Zeit und der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn eine wichtige Rolle. Je länger die Pandemie andauert und je mehr Erkenntnisse die Wissenschaft generiert, desto strikter fällt die Kontrolle der Verhältnismäßigkeit aus. Das heißt die Begründungslast des Staates wächst und Gerichte wachen strenger über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Wenn Abstandhalten und Maskentragen der Verbreitung des Virus entgegenwirken kann – dies war in Ansehung der Masken anfänglich ja durchaus umstritten –, ist das Verbot einer Versammlung grundsätzlich nicht mehr zu rechtfertigen, da sich regelmäßig Auflagen zu deren Durchführung (Begrenzung der Personenzahl, Maskenpflicht, Abstandsregeln) als gleichermaßen wirksam erweisen oder jedenfalls in Abwägung der unterschiedlichen Interessen als ausreichend zu bewerten sind.

Tatsächlich steht der Schutz von Leben und Gesundheit nicht (dauerhaft) über allem; etwa das für eine demokratisch verfasste Gesellschaft unverzichtbare Demonstrationsrecht kann nicht auf unbegrenzte Dauer suspendiert werden. Kritisch sehe ich zudem, dass in manchen Staaten religiöse Veranstaltungen erlaubt werden, man aber Veranstaltungen im Kulturbetrieb weitgehend untersagt. Es gibt auch ein Grundrecht auf Kultur, das kein Recht zweiter Klasse ist. Der Mensch lebt bekanntermaßen nicht vom Brot allein und eine Gesellschaft ohne Kultur ist eine arme Gesellschaft. Bedenkt man ferner, dass es in der Vergangenheit zu erheblichen Verbreitungen des Virus im Rahmen von religiösen Veranstaltungen gekommen ist, habe ich hinsichtlich der Schließung von Kulturbetrieben, ungeachtet engagierter Hygienekonzepte entsprechend wissenschaftlichen Standards, doch erhebliche gleichheitsrechtliche Bedenken. Ohnehin sind vertiefte Diskussionen um den Ausgleich von konfligierenden Interessen zu erwarten, etwa auch bezüglich des Datenschutzes und der Frage seiner Auswirkungen auf die Effektivität der Virusbekämpfung.

Aus rechtswissenschaftlicher Sicht bleiben die Auswirkungen der Pandemie auf das Grundrechtsverständnis freilich überschaubar. Es hat sich gezeigt, dass die bestehenden Regelungen in ihrer Maßstäblichkeit für die Krisenbewältigung funktionieren und man nicht auf einen Ausnahmezustand rekurrieren muss, um die Pandemie zu bewältigen.

Was bedeuten diese Entwicklungen für eine Institution, wie das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte? Welche Rolle kommt Menschenrechtsexpert*innen in dieser Krisenzeit zu?

Fremuth: In Krisenzeiten ist die Politik besonders gefordert und gelegentlich schlägt dann sogar die „Stunde der Exekutive“. Die Politik folgt dabei als gesellschaftliches Subsystem ihrer eigenen Logik und Gesetzlichkeit, etwa hinsichtlich der Bewährung von Politiker*innen als „tatkräftige Krisenmanager*innen“, die dem Volk Vertrauen, Sicherheit und Perspektiven versprechen. Ganz essenziell ist es, dass Einrichtungen des Wissenschaftssystems, wie das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte, das politische Geschehen kritisch begleiten, ihre Expertise einbringen und im Rahmen ihres Mandates auch ermahnen. Weder die pauschale Annahme, wonach jede Grundrechtsbeschränkung bereits eine Verletzung sei, noch blinde Gefolgschaft wären damit vereinbar. Die Anerkennung von Beurteilungs- und Gestaltungsspielräumen, aber ebenso die Bestimmung deren Grenzen, ist aus wissenschaftlicher Sicht geboten. Dies kann auch verlangen, eine Maßnahme, die man als Wissenschaftler*in womöglich nicht (politisch) gutheißt, gleichwohl als rechtskonform zu identifizieren. Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte hat sich im Rahmen der Pandemiebekämpfung häufig sowohl wissenschaftlich als auch medial geäußert.

Dies betrifft etwa eine frühe Analyse der rechtlichen Grundlagen und Grenzen der Pandemiebekämpfung, eine Reflexion zum Ausnahmezustand im Recht,  zahlreiche Hintergrundgespräche und Interviews mit Medienvertreter*innen, einen Podcast im Radio, eine Stellungnahme zur Situation in Justizanstalten oder die Beteiligung an der Kampagne #OrangeTheWorld, mit Texten zu Gewalt gegen Frauen im Kontext der Pandemie. Auch der Human Rights Talk am 10. Dezember 2020, veranstaltet vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte in Kooperation mit der Universität Wien und Amnesty International, widmet sich dem Thema „Covid-19 & Human Rights“ und setzt sich nach einer Keynote Speech von Dunja Mijatović, Council of Europe Commissioner for Human Rights, im Rahmen einer Diskussion weiter mit den Auswirkungen der Pandemie auf die Menschenrechte auseinander.

Gerade in der Anfangszeit der Pandemie „überdeckte“ das Virus in den Medien und Diskussionen viele andere Themen. Die Proteste in Hong Kong wurden im Frühjahr beispielsweise kaum mehr thematisiert. Gleiches gilt für die Brände in Brasiliens Regenwäldern. Wirft die derzeitige Pandemie einen Schatten über andere, menschenrechtlich relevante Themenfelder? Welche Auswirkungen hat dieses mediale Ungleichgewicht?

Fremuth: Es lässt sich nicht bestreiten, dass die Corona-Pandemie die mediale Berichterstattung weiterhin dominiert. Ob man von einem Ungleichgewicht, jedenfalls einem neuartigenUngleichgewicht sprechen kann, wage ich aber zu bezweifeln. Medien berichten über Themen, die die Menschen interessieren – und das sind häufig lokale oder nationale Angelegenheiten. Das war bereits vor der Pandemie der Fall. Vielleicht sollte man einen Appell für den Bezug von Qualitätsmedien (v. a. Tageszeitungen) aussprechen, denn diese berichten weiterhin über Menschenrechte und deren Verletzung weltweit. Zudem erscheint es mir als positive Entwicklung, dass im Rahmen der möglichen „Überdosis“ an Berichterstattung über Covid-19 jedenfalls auch grund- und menschenrechtliche Fragen thematisiert und intensiv diskutiert worden sind.

Die Covid-19-Pandemie hat aufgrund ihrer gesundheitlichen, ökonomischen und sonstigen gesellschaftlichen Konsequenzen während der letzten Monate viel Leid verursacht. Sehen Sie – neben all den negativen Auswirkungen – in der derzeitigen Pandemie auch eine Chance in Bezug auf Grund- und Menschenrechte?

Fremuth: Als Mensch mit einem Hang zum Optimismus erkenne ich durchaus Chancen. In der Menschenrechtsarbeit geht es insbesondere auch um die Schaffung von Bewusstsein. In den letzten Jahren hat das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte, etwa im Rahmen unseres Veranstaltungsformats Human Rights Talks, häufig diskutiert, ob Menschenrechte nur als Minderheitenthemen wahrgenommen und darauf reduziert werden. Die eingriffsintensiven Maßnahmen zur Einhegung der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus haben verdeutlicht, dass Menschenrechte für alle gelten, alle von Einschränkungen betroffen sein können und sich daher alle für Menschenrechte interessieren und engagieren sollten. Zugleich zeigt die pandemische Verbreitung des Virus, also der globale Radius, dass in Zeiten der Globalisierung die Menschen vielfach tatsächlich „im selben Boot“ sitzen und transnationale Herausforderungen auch nach transnationalen Lösungen verlangen. Menschenrechte – aufgrund ihres Anspruchs auf Universalität – können beanspruchen, ihrerseits Ausdruck einer rechtlichen Globalisierungsdimension zu sein, sie müssen aber zugleich auch zum Maßstab der Krisenbekämpfung erhoben werden. Auch wenn Universalität nicht Uniformität bedeutet, müssen wir hier freilich große Herausforderungen erkennen.

Weiters wurden infolge der Pandemie menschenrechtliche Verbürgungen in den Fokus gerückt, die bislang eher wenig Beachtung gefunden haben, darunter vor allem das Recht auf Bildung und das Recht auf Gesundheit. Diesbezüglich kann die aktuelle Krise dazu führen, dass Defizite identifiziert und durch eine bessere politische Steuerung behoben werden. Schließlich hat die Krise auch gezeigt, dass Schutzmechanismen in den westlichen Staaten einigermaßen funktionieren. Die Verfassungsgerichte haben über die Maßnahmen der Pandemiebekämpfung entschieden; auch wenn die Ergebnisse nicht allen gefallen, zeigt sich der Rechtsstaat auch im gefühlten Ausnahmezustand wehrhaft.

All dies und viele weitere Aspekte sollen im Rahmen des nächsten Human Rights Talk zum Thema „Covid-19 & Human Rights – Lessons learned from the pandemic“ am 10. Dezember ab 18 Uhr vertieft diskutiert werden – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!