26 Sep 2019 von Ludwig Boltzmann

KIRGISTAN: Round Table zum Schutz der Kinderrechte im Strafjustizsystem und in geschlossenen Institutionen

Am 18. September 2019 veranstaltete das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte in Zusammenarbeit mit der kirgisischen Generalstaatsanwaltschaft und der öffentlichen Stiftung „Child’s Rights Defenders League“ den Runden Tisch zum Thema „Schutz der Kinderrechte in der Strafjustiz und in geschlossenen Institutionen“. Die Veranstaltung fand im Rahmen der Umsetzung des Rechtsstaatsprogramms in der Kirgisischen Republik – Phase 2 statt.

Als Hauptredner behandelten Manfred Nowak und Helmut Sax die Thematik von Kindern als Opfer und Zeugen von Straftaten und präsentierten Empfehlungen zur Verbesserung der Gerechtigkeit für Kinder und der allgemeinen Situation von Kindern „in geschlossenen Einrichtungen“ auf Basis eines ganzheitlichen Ansatzes unter Verwendung internationaler Standards und bewährter Praktiken. In einem von Dmitry Nurumov moderierten Panel präsentierte Manfred Nowak auch einige vorläufige Ergebnisse der UN Global Study on Children Deprived of Liberty.

Referentinnen und Referenten aus Kirgistan, darunter Vertreterinnen und Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft, des Innenministeriums und führender Nichtregierungsorganisationen zum Schutz der Kinderrechte, diskutierten umfassend die Fortschritte und Herausforderungen im Bereich des Schutzes der Kinderrechte.

Die Generalstaatsanwaltschaft berichtete, dass sie im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 3.975 Verstöße gegen die Rechte und Interessen von Kindern aufdeckte und, beruhend auf den Ergebnissen von Inspektionen, die im Rahmen der Überwachung der Umsetzung der Rechtsvorschriften über Minderjährige durchgeführt wurden, 44 Ansprüche geltend machte.

Kirgistan räumte in den letzten zwei Jahrzehnten Fragen der Kinderrechte und des Kinderschutzes zunehmend Priorität ein. Nach dem Beitritt zur Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) am 7. Oktober 1994 begann Kirgistan die KRK und andere einschlägige internationale Normen in die innerstaatliche Gesetzgebung aufzunehmen. Die neue Strafprozessordnung, die 2019 in Kraft trat, gestaltete das Strafverfahren unter Einbeziehung von jugendlichen Straftätern rehabilitationsorientierter. Das Gesetz sieht vor, dass die zuständigen Beamtinnen und Beamten ab dem Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens Rehabilitationspläne ausarbeiten und sich in allen Phasen als ProzesspflegerInnen (guardians ad litem) an den Verfahren beteiligen müssen. Die Inhaftierung von Minderjährigen ist jedoch in der Strafjustiz und außerhalb in sogenannten „geschlossenen Institutionen“ nach wie vor weit verbreitet, und es ist von entscheidender Bedeutung, dass der auf die Bedürfnisse von Kindern ausgerichtete Reformprozess fortgesetzt wird.

Das kirgisische Fernsehen berichtete über den Runden Tisch.

a. Dmitry Nurumov, Round Table in Kirgistan zum Schutz der Kinderrechte im Strafjustizsystem und geschlossenen Institutionen