KIRGISTAN: Das Rechtsstaatsprogramm in der Kirgisischen Republik – 2. Phase (ROLPRO 2)

Über das Projekt

Projektgegenstand &- fahrplan

Nach der erfolgreichen Umsetzung des Projekts „Förderung der Achtung der Rechtsstaatlichkeit mit besonderem Schwerpunkt auf Transparenz und Rechenschaftspflicht“ (ROLPRO 1) wurde ein Folgeprojekt ins Leben gerufen, mit dem die kirgisische Regierung in ihren Anstrengungen zur Verbesserung des Justizsystems und zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit weiter unterstützt wird.

ROLPRO-2 startete im Mai 2018. Der Fokus liegt dabei auf der Stärkung der Kapazitäten der Bürger:innen und der Zivilgesellschaft als Rechteinhaber:innen. Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) (Programmlinie „Rechtsstaatlichkeit und Reform des öffentlichen Sektors“) ist der österreichische Partner in einem Konsortium aus EU-Mitgliedstaaten unter der Leitung der deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).

Schwerpunkte

Übergeordnetes Ziel des Projekts ist es, zu einer Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in der Kirgisischen Republik beizutragen. Erreicht werden soll dies durch die Stärkung der Leistungsfähigkeit der Institutionen und der Fähigkeit der Bürger:innen, ihre Rechte geltend zu machen. Jede Komponente des Projekts führt spezifische Aktivitäten durch, um den Gesetzgebungsprozess zu modernisieren und die Arbeit der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf Menschenrechte, Gleichstellungsfragen und die Zivilgesellschaft zu verbessern. Als Hauptpartner der Komponente 3 „Verbesserung der Effizienz der Strafverfolgung“ ist das LBI-GMR für die Umsetzung spezifischer Projektaktivitäten mit menschenrechtlicher Relevanz verantwortlich. Dabei arbeitet das LBI-GMR in der Umsetzung eng mit der Generalstaatsanwaltschaft (GPO) zusammenarbeiten.

Hauptaktivitäten für Komponente 3 „Verbesserung der Effizienz der Strafverfolgung“:

  • technische Unterstützung und fachkundige Beratung der Staatsanwaltschaft bei der Ausarbeitung ihrer neuen Strategie
  • Stärkung der Aktivitäten des Ausbildungszentrums für Staatsanwält:innen und Durchführung von Schulungsmaßnahmen im Bereich Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung und anderer Querschnittsthemen
  • technische Beratung für die Einführung eines modernen einheitlichen automatisierten Informationssystems (e-workflow) für Staatsanwält:innen
  • gegebenenfalls Beitrag zu der im Entwurf der Strafprozessordnung vorgesehenen, neuen Funktion „Untersuchungsrichter:innen“

Methodik

Das LBI-GMR arbeitet eng mit der kirgisischen Generalstaatsanwaltschaft zusammen und unterstützt diese in diversen Bereichen.

Projektdaten