Stellungnahme zum Entwurf betreffend das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018
Der Gesetzesentwurf zu einem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 zielt unter anderem auf die „Verhinderung von Asylmissbrauch“ und die „Steigerung der Effizienz von asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren“ ab. Damit folgt er einer besorgniserregenden Tendenz, Asylsuchenden unlautere Absichten zu unterstellen. Mit dieser Pauschalisierung werden Maßnahmen legitimiert, die in Grund- und Menschenrechte von Einzelnen eingreifen und die die bereits bestehende und rechtsstaatlich bedenkliche Sonderstellung des Asylrechts ausweiten. Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte geht in seiner Stellungnahme daher auf kritische Aspekte des Gesetzesentwurfs ein.