Stärkung von Kinderschutz in Programmen und Projekten der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit

Über das Projekt

In Reaktion auf eine Ausschreibung des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Berlin, erhielten das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) zusammen mit dem Global Public Policy Institute (GPPI, Berlin; Gesamtprojektleitung) den Zuschlag zur Durchführung eines groß angelegten Forschungsvorhabens im Kontext internationaler Entwicklungszusammenarbeit befasst.

Konkret sollen der Stellenwert des Themas Kinderschutz (auf Grundlage eines Ansatzes des Kinderrechte) und Erweiterungsmöglichkeiten im Rahmen der deutschen EZ geprüft werden, anhand von Fragestellungen wie:

  • Welche Maßnahmen der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit stehen derzeit in Bezug zum Schutz von Kindern. Welche Strategien mit welchen Schwerpunkten werden hierbei verfolgt?
  • Welche Strategien zum Schutz von Kindern finden auf internationaler Ebene bei relevanten multilateralen und bilateralen Gebern Anwendung?
  • Welche Sektoren, Mechanismen und Entscheidungsprozesse in den Kooperationsländern sind relevant, um Kinderschutz umfassend zu verwirklichen?
  • Welche Methoden haben sich als erfolgreich erwiesen, um Kinderschutz in Projekten und Programmen der deutschen staatlichen EZ zu verbessern und Wirkungen zu überprüfen?

Es ist das Recht jedes Kindes, vor Gewalt, Ausbeutung, Misshandlung und Verwahrlosung effektiv geschützt zu werden. Die Studie untersucht die spezifischen Risiken für Gewalt und Ausbeutung von Kindern im Kontext globaler Umwälzungsprozesse. Drei globale Umwälzungsprozesse wurden identifiziert:

(1) Rapide Urbanisierung und urbane Gewalt,

(2) Flucht und Migration,

(3) Klimawandel und Naturkatastrophen.

Die Studie formuliert – aufbauend auf diesen Herausforderungen – Empfehlungen zur Stärkung von Kinderschutz in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die Empfehlungen sind in vier Handlungsfelder gruppiert:

  • Stärkung konzeptioneller und institutioneller Grundlagen: Definition und Verankerung von Kinderschutz als eigenständiges Aktionsfeld der EZ; Verabschiedung einer institutionellen Kinderschutzpolicy
  • Querschnittsverankerung: Integration von Kinderschutzaspekten in bestehende Instrumente und Fortbildungsangebote
  • Umsetzung auf Länderebene: Aufbau sektorübergreifender Kinderschutzsysteme; Ratifizierung und Umsetzung des dritten KRK-Fakultativprotokolls
  • Thematische und geographische Schwerpunktsetzung: Förderung spezifischer Kinderschutzmaßnahmen und länderübergreifende Kooperation

Die Studie ist im Downloadbereich verfügbar.

Projektdaten

Land: Deutschland, Zielländer in Kooperation mit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Beteiligte Personen: Julia Planitzer, Helmut Sax
Kontakt: Helmut Sax
Trägerorganisation: Global Public Policy Institute
Partnerorganisationen: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
Projektstart: 06/2013
Projektende: 11/2014
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Deutsches Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Programmlinie LBI-GMR: Menschenwürde und öffentliche Sicherheit