icon / home icon / small arrow right / light News icon / small arrow right / light Dritter virtueller EU-weiter Workshop mit Vertreter:innen der Aufsichtsmechanismen
28 Mrz 2023 von lbigmr

Dritter virtueller EU-weiter Workshop mit Vertreter:innen der Aufsichtsmechanismen

Das Projekt „Gerechtigkeit für Alle“ lud Vertreter:innen der Aufsichtsmechanismen aus den EU-Mitgliedstaaten zum Austausch über Herausforderungen, vielversprechende Praktiken und Strategien zur Stärkung der Rechte von Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen ein.

Am 07. Januar 2023, organisierte das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) die dritte einer vierteiligen  EU-weiten Konsultationsreihe im Rahmen des Projekts „Gerechtigkeit für Alle:  Stärkung der Rechte von Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen im strafrechtlichen Freiheitsentzug. Grenzüberschreitende EU-Überstellungen, Inhaftierung und Alternativen“. Zu den Vortragenden zählten unter anderem Mitglieder des UN-Komitees für die Rechte von Menschen mit Behinderung, des Europäischen Komitees zur Verhinderung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, sowie des UN-Unterausschuss zur Verhinderung von Folter.

Die Konsultation brachte Vertreter:innen im Bereich der Aufsichtsmechanismen (insbesondere unter dem OPCAT und CRPD Mandat) aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zusammen, um sich über die wichtigsten Herausforderungen und vielversprechenden Praktiken auszutauschen und gemeinsame Empfehlungen zu diesem Thema zu diskutieren. Dabei standen sowohl die Grund- und Menschenrechtslage sowie die Praktiken bei Präventivbesuchen zur Wahrung dieser Rechte von Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen, im Fokus.

Die im Rahmen des Workshops vorgestellten Fälle und Praktiken zeigten die verschiedenen Anforderungen und Chancen im Bereich der Aufsichtsmechanismen für Menschen mit psychosozialen und/oder intellektuellen Beeinträchtigungen innerhalb der Strafjustizsysteme in der EU. Es wurden insbesondere die Schwierigkeiten, denen Häftlinge mit geistigen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen begegnen, näher beleuchtet. Außerdem wurde auf Empfehlungen und Strategien zur Förderung der Rechte von Häftlingen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen in der Strafjustiz eingegangen.

Durch informative Präsentationen und angeregte Diskussionen suchten die Teilnehmer:innen nach einer möglichen Umsetzung der Anpassung von Standards in den jeweiligen Mitgliedstaaten, sowie bewährten Praktiken, um die bestehenden Gesetze und Verfahren für Menschen mit psychosozialen und/oder intellektuellen Beeinträchtigungen zu verbessern.

Der Fokus der EU-weiten Online-Konsultationen des Projektes liegt jeweils auf einer bestimmten Gruppe der Verfahrensbeteiligten: Die Auftaktkonsultations-Workshop (Di., 25. Oktober 2022) lädt Rechtsanwält:innen zum Austausch mit Kolleg:innen innerhalb der EU ein. Es folgen darauf Konsultationen mit Bewährungshelfer:innen (Mi., 7. Dezember 2022), Vertreter:innen von Aufsichts- und Kontrollmechanismen (Mi., 18. Jänner 2023) und Richter:innen (Mi., 1. Februar 2023).

a. ©NataliaBueno