GERECHTIGKEIT FÜR ALLE: Stärkung der Rechte von Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen im strafrechtlichen Freiheitsentzug. Grenzüberschreitende EU-Überstellungen, Inhaftierung und Alternativen

Projektbeschreibung

Forschungsgegenstand &- fahrplan

Das Projekt GERECHTIGKEIT FÜR ALLE hat es zum Ziel, die Rechte von Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen, denen die Freiheit im strafrechtlichen Kontext entzogen ist, zu stärken. Außerdem werden die gerichtliche Zusammenarbeit und die gegenseitige Anerkennung in Strafsachen innerhalb der EU gefördert. Von Jänner 2022 bis Dezember 2023 kooperiert die Programmlinie „Menschenwürde und öffentliche Sicherheit“ des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) im Zuge dieses Projekts mit Antigone (Italien), dem Bulgarian Helsinki Committee (Bulgarien), der Fachhochschule Dortmund (Deutschland),  Mental Health Perspectives (Litauen) und dem Peace Institute (Slowenien).

Während sich viele einschlägige Projekte mit Grundrechtsproblematiken von Gefängnisinsass:innen allgemein befasst haben, gibt es bisher nur wenige Initiativen zu Personen mit psychosozialen und/oder intellektuellen Beeinträchtigungen, denen die Freiheit im strafrechtlichen Kontext entzogen ist. Insbesondere wurde den besonderen Herausforderungen, mit denen diese Gruppe in grenzüberschreitenden Fällen konfrontiert ist, kaum Aufmerksamkeit geschenkt.

Aus diesem Grund wird das Projekt GERECHTIGTKEIT FÜR ALLE Herausforderungen, Lücken und bewährte Praktiken hinsichtlich der Umsetzung und Anwendung einschlägiger EU-Rahmenbeschlüsse identifizieren. Darüber hinaus werden auch innerstaatliche Aspekte untersucht, die der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Weg stehen können.

Das Projekt richtet sich an:

  • Akteur:innen der Strafjustiz (z.B. Richter:innen, Rechtsanwält:innen, Bewährungshelfer:innen)
  • Aufsichts- und Kontrollorgane
  • Entscheidungsträger:innen (z.B. Ministerialvertreter:innen, Parlamentsabgeordnete, EU-Vertreter:innen)

Schwerpunkte

Das Projekt wird dabei insbesondere:

  • über internationale, EU- und nationale Normen sowie Standards aufklären, die für Beschuldigte und untergebrachte Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen bestehen
  • die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachen und den gegenseitigen Lern- und Wissensaustausch zwischen verschiedenen Stakeholder:innen auf nationaler und EU-Ebene stärken

Methodik

Ein Ergebnis soll mittels der Durchführung nationaler Sekundärforschung, nationaler und regionaler Konsultationsverfahren sowie der Erstellung von Vergleichsberichten und Schlüsselempfehlungen erzielt werden.

a. Ko-finanziert durch das Justizprogramm der Europäischen Union und das Bundesministerium für Justiz der Bundesrepublik Österreich
b. Ko-finanziert durch das Bundesministerium für Justiz der Bundesrepublik Österreich
c. Ko-finanziert durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz der Bundesrepublik Österreich
d. Ko-finanziert durch den Zukunftsfonds der Republik Österreich

Projektdaten

Kontakt

Bernadette Fidler

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

+43 1 4277-27449 oreanqrggr.svqyre@tze.yot.np.ng