icon / home icon / small arrow right / light Publikationen icon / small arrow right / light Monographien icon / small arrow right / light Entschädigungsmöglichkeiten für Betroffene des Menschenhandels in Österreich.

Entschädigungsmöglichkeiten für Betroffene des Menschenhandels in Österreich.

Autor:innenJulia PlanitzerEvelyn ProbstBarbara Steiner
DetailsEntschädigungsmöglichkeiten für Betroffene des Menschenhandels in Österreich.
2011

Der Beitrag „Entschädigungsmöglichkeiten für Betroffene des Menschenhandels in Österreich.“ zeigt, dass Opfern von Menschenhandel zwar gesetzlich Rechte für einen Anspruch auf Entschädigung eingeräumt werden, es in der Praxis aber Lücken in der Umsetzung gibt. Entschädigung für Opfer von Menschenhandel ist wichtig, um Gerechtigkeit für die erlebte Ausbeutung zu erhalten und das Trauma zu verarbeiten. Auch wenn es auf internationaler Ebene mehrere Vorgaben für die Entschädigung von Opfern von Menschenhandel gibt, zeigt die Praxis, dass es Hürden gibt, um die Entschädigung tatsächlich zu erhalten. Verfahren für Entschädigung können mehrere Jahre dauern und in europäischen Ländern kann beobachtet werden, dass Opfer von Menschenhandel häufig auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden, was oftmals eine weitere Belastung für Opfer bedeutet. Wird in einem Verfahren Entschädigung zugesprochen, können diese Urteile unter Umständen mangels greifbaren Vermögens nicht exekutiert werden. Entschädigung durch die Täterin oder den Täter ist daher in der Praxis schwierig zu erlangen, unter anderem weil diese nicht mehr auffindbar sind, das vorhandene Vermögen über Dritte verwertet wird oder weil keine rechtliche Unterstützung bei der Exekution des Urteils zur Verfügung steht. Der Zugang zu Entschädigung durch Täterinnen und Täter im Rahmen des Strafverfahrens in Österreich wird im Beitrag anhand eines Falls von Menschenhandel diskutiert, bei dem im Strafverfahren den Opfern Entschädigungssummen zugesprochen wurden.