AUFBRECHEN VON SPRACHBARRIEREN: Transnationale partizipative Trainings zu Verfahrensrechten für Richter:innen

Über das Projekt

Die Einführung strenger Verfahrensgarantien für verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren ist ein Hauptgarant für ihr Recht auf ein faires Verfahren und ein wesentlicher Bestandteil der EU-Strafrechtsagenda. Die EU hat sich 2009 darauf festgelegt zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes dieser Rechte im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ebenso wie der Europäischen Menschenrechtskonvention, sowie der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zu setzen. Die von der EU seit 2006 beschlossenen Richtlinien zu Verfahrensrechten tragen zur Erreichung gemeinsamer Mindeststandards bei, die das gegenseitige Vertrauen zwischen den strafrechtlichen Justizsystemen der Mitgliedstaaten stärken. Die korrekte und wirksame Umsetzung der in diesen Richtlinien verankerten Standards hängt in hohem Maße von den Richter*innen und Staatsanwält*innen der Mitgliedstaaten ab, die sie im Rahmen nationaler Strafverfahren auszulegen und anzuwenden haben.

Das Projekt ermöglicht 120 Richter*innen und Staatsanwält*innen die Teilnahme an transnationalen Schulungen zum Themenbereich Verfahrensrechte für verdächtige und beschuldigte Personen (EU- Richtlinien 2010/64, 2012/13, 2013/48, 2016/343). Zielgruppe sind vor allem Richter*innen und Staatsanwält*innen, die bisher aufgrund von Sprachbarrieren nur begrenzt an transnationalen Schulungen teilnehmen konnten. Die Schulungen konzentrieren sich auf drei EU-Mitgliedstaaten (Spanien, Griechenland und Österreich), da diese geringere Beteiligungen an transnationalen Schulungen im EU-Recht aufweisen als andere EU-Länder. Die Schulungen werden zielgruppengerecht konzipiert und verfolgen einen partizipativen und praxisorientierten Ansatz, der den Einsatz von interaktiven und erfahrungsorientierten Lehrmethoden beinhaltet.

Projektdaten

Land: Griechenland, Österreich, Spanien
Kontakt: Katrin Wladasch
Trägerorganisation: Center for European Constitutional Law (CECL), Griechenland
Partnerorganisationen: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (Österreich) und Unit of External and Institutional Relations of the Judicial School (Spanien)
Projektstart: 10/2019
Projektende: 02/2022
Gefördert von: Europäische Kommission, BMJ und Straniak Stiftung
Programmlinie LBI-GMR: Asyl und Migration

Disclaimer

  • Dieses Projekt wird mit der finanziellen Unterstützung des Justizprogramms der Europäischen Union durchgeführt. Die Inhalte dieser Website liegen in der alleinigen Verantwortung des LBI-GMR und seiner Projektpartner und können in keiner Weise als die Meinung der Europäischen Kommission verstanden werden.