EAW-ALT: Alternative Maßnahmen zur Vermeidung des unverhältnismäßigen Gebrauchs des Europäischen Haftbefehls und der Untersuchungshaft

Über das Projekt

Hintergrund

Die Europäische Union (EU) sieht sich mit einer, seit langem bestehenden, Krise der Überbelegung der Gefängnisse konfrontiert, die das gegenseitige Vertrauen und die Funktionsweise und Rechtmäßigkeit von Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung wie dem Europäischen Haftbefehl untergräbt. Jedenfalls zum Teil hängt die Überbelegung von Gefängnissen auch mit der unverhältnismäßigen Anordnung von Untersuchungshaft zusammen. Dies widerspricht regionalen und internationalen Standards, wonach Untersuchungshaft stets nur die ultima ratio sein sollte.  Forschungsergebnisse zeigen auch, dass der Europäische Haftbefehl unverhältnismäßig häufig angewandt und durchgesetzt wird, unabhängig von den bestehenden alternativen Mechanismen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, wie der Europäischen Überwachungsanordnung, der Europäischen Ermittlungsanordnung, der Europäischen Bewährungsmaßnahmen und dem Rahmenbeschluss 2008/909/JI über die Überstellung verurteilter Personen (zusammen die „alternativen Maßnahmen“).

Angesichts der zunehmenden Unsicherheit hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des Europäischen Haftbefehls aufgrund schlechter Haftbedingungen und rechtsstaatlicher Bedenken in einigen Mitgliedstaaten hat der Rat die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission aufgefordert, alternative Maßnahmen zu fördern und Leitlinien für ihre Anwendung festzulegen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Hindernisse zu verstehen, die in der Praxis der Anwendung der alternativen Maßnahmen im Wege stehen, und zu untersuchen, wie diesen begegnet werden könnte.

Ziele des Projekts

Ziel des Projektes war es, aus Sicht einer Vielzahl von Praktiker*innen zu analysieren, ob und wie diese alternativen Maßnahmen tatsächlich eine Alternative zum europäischen Haftbefehl und zur Haft allgemein darstellen. Dabei sollten die wesentlichen Gründe identifiziert werden, die Praktiker*innen an einer Anwendung alternativer Maßnahmen hindern. Im Weiteren verfolgte das Projekt das Ziel, eine solide Grundlage für die politische Entscheidungsfindung im Hinblick auf die Lösung von Herausforderungen zu schaffen, die durch die übermäßige Anwendung der Untersuchungshaft und den unverhältnismäßigen Einsatz des Europäischen Haftbefehls verursacht werden und die weitere Umsetzung der alternativen Maßnahmen zu unterstützen.

Konkrete Ziele waren:

  • Analyse des Status quo der Umsetzung der alternativen Maßnahmen und ihrer Anwendung in der Praxis
  • Vergleichende Analyse der praktischen Hindernisse für Akteur*innen des Justizsystems bei der Anwendung der Instrumente in den fünf Partnerländern Österreich, Belgien, Griechenland, Irland und Luxemburg
  • Formulierung von Empfehlungen und Identifizierung von Best-Practice Beispielen
  • Erarbeiten von Trainingsunterlagen und -programmen, um das Bewusstsein der angesprochenen Zielgruppen im Hinblick auf alternative Maßnahmen und ihre Bedeutung zu erhöhen

Durchgeführte Aktivitäten

Im Laufe des Projekts wurden in fünf EU-Mitgliedstaaten – Luxemburg, Griechenland, Österreich, Belgien und Irland – detaillierte Daten über den Einsatz des Europäischen Haftbefehls und alternativer Maßnahmen gesammelt. Die Daten wurden von den Partnern hauptsächlich durch Sekundärforschung und Interviews mit relevanten Akteure*innen erhoben.

Auf dieser Grundlage erstellte Fair Trials einen regionalen Bericht Protecting fundamental rights in cross-border proceedings – Are alternatives to the European Arrest Warrant a solution?, in dem die Haupthindernisse für die Umsetzung und praktische Anwendung alternativer Maßnahmen ermittelt wurden. Der Bericht ist ein wichtiges Instrument, um das Bewusstsein zu stärken und Praktiker*innen (Rechtsanwält*innen, Richter*innen und Staatsanwält*innen) über den Einsatz alternativer Maßnahmen zu informieren. Der regionale Bericht (auf Englisch) und eine Zusammenfassung der Ergebnisse stehen hier zum Download zur Verfügung.

Am 18. Februar 2021 fand im Rahmen dieses Projekts ein Webinar zum Thema Alternativen zum Europäischen Haftbefehl und zur Untersuchungshaft in grenzüberschreitenden EU-Verfahren: Praktische Einblicke und Perspektiven statt. Die Trainingsunterlagen von der Veranstaltung am 26.Februar 2021 finden Sie hier.

Projektdaten

Land: Österreich, Belgien, Griechenland, Irland und Luxemburg
Beteiligte Personen: Nora Katona
Kontakt: Nora Katona
Trägerorganisation: Fair Trials Europe (Belgien)
Partnerorganisationen: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (Österreich), European Institute of Public Administration (Luxemburg), Centre for European Constitutional Law (Griechenland), Irish Council for Civil Liberties (Irland)
Projektstart: 03/2020
Projektende: 02/2021
Gefördert von: Europäische Komission (DG Justice)
Programmlinie LBI-GMR: Menschenwürde und öffentliche Sicherheit

Disclaimer

  • Dieses Projekt wird mit der finanziellen Unterstützung des Justizprogramms der Europäischen Union durchgeführt. Die Inhalte dieser Website liegen in der alleinigen Verantwortung des LBI-GMR und seiner Projektpartner und können in keiner Weise als die Meinung der Europäischen Kommission verstanden werden.