Juristras – EGMR, Demokratie und Menschenrechte von Individuen und Gruppen
Über das Projekt
Im Rahmen dieses Projekts werden die Beziehungen zwischen gerichtlichen und politischen Instanzen, insbesondere die Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechte im System des Europarates sowie deren rechtliche und politische Auswirkungen auf nationaler Ebene untersucht. Dazu wurden die Abläufe von Verfahren des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und die staatlichen Implementierungsmaßnahmen im Bezug auf dessen Entscheidungen analysiert und insbesondere deren Bedeutung im Hinblick auf rechtliche beziehungsweise gesetzliche Reformen erforscht.
Ziel des Projekts ist es zu untersuchen, in welchen Situationen und in welchem Ausmaß Urteile des EGMR innerstaatlich rechtliche oder politische Reformen eingeleitet haben. Im Fokus liegen dabei jene Entscheidungen, die sich auf den Kern der in der „Europäischen Menschenrechtskonvention“ (EMRK) garantierten bürgerlichen und politischen Rechte und deren Ausübung im gesellschaftlichen Raum beziehen (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens; Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; Freiheit der Meinungsäußerung; Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und Diskriminierungsverbot), wobei ein Hauptaugenmerk gesellschaftlichen Randgruppen gilt.
Aufgezeigt wurde, inwieweit in strategischer Weise die Beachtung von Minderheitenrechten auf nationaler Ebene durch Verfahren vor dem Gerichtshof in Straßburg erwirkt werden kann. Im Zuge der Forschungsarbeit wurden überdies „best practice“-Modelle hinsichtlich der Errichtung beziehungsweise Stärkung von Instanzen zur Einbringung von Beschwerden menschenrechtlicher Natur identifiziert. Die abschließend formulierten strategischen Empfehlungen für politische EntscheidungsträgerInnen betreffend die Rechte religiöser und ethnischer Minderheiten, die Bekämpfung von Diskriminierung und den allgemeinen Schutz der Privatsphäre beinhalteten für Österreich u.a. die Einrichtung einer unabhängigen Nationalen Menschenrechtsinstitution, verstärkte Menschenrechtsbildung für Justiz, Verwaltungs-personal und Parlamentsmitglieder sowie empirische Forschungsarbeiten über den Stellenwert von EMRK und dem EGMR in der österreichischen Justiz.
Projektdaten
Land: Österreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Türkei, Bulgarien, Frankreich (Belgien), Deutschland, Rumänien
Beteiligte Personen: Kerstin Buchinger (Wissenschaftliche Mitarbeit), Barbara Liegl (Wissenschaftliche Mitarbeit), Astrid Steinkellner (Wissenschaftliche Mitarbeit), Hannes Tretter (Projektleitung),
Kontakt: Barbara Liegl
Trägerorganisation: Hellenic Foundation for European and Foreign Policy, GR
Projektstart: 09/2006
Projektende:08/2009
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Europäische Kommission, Generaldirektion Forschung, 6. Rahmenprogramm
Programmlinie LBI-GMR: Asyl und Migration, (Un-)Gleichheit und Antidiskriminierung