(Un-)Gleichheit und Antidiskriminierung
Über die Forschungsgruppe
Gleichheit ist ein zentrales Prinzip der Menschenrechte und in zahlreichen internationalen und nationalen Rechtsinstrumenten verankert. Zugleich ist Gleichheit weit mehr als ein rechtlicher Grundsatz: Sie prägt politische, gesellschaftliche und wissenschaftliche Diskurse und bildet eine wesentliche Voraussetzung für eine inklusive und demokratische Gesellschaft.
Trotz ihrer grundlegenden Bedeutung ist Gleichheit kein eindeutig definierter Begriff. Was Gleichheit in unterschiedlichen gesellschaftlichen Kontexten konkret bedeutet und wie sie verwirklicht werden kann, bedarf einer kontinuierlichen (wissenschaftlichen) Auseinandersetzung. Gleichzeitig bestehen in der Praxis weiterhin erhebliche Ungleichheiten. Die Grundsätze der substanziellen Gleichheit und der Inklusion sowie die Notwendigkeit, strukturelle Diskriminierung zu bekämpfen, werden im gesellschaftlichen Diskurs, in Rechtsvorschriften und in der Rechtspraxis nicht ausreichend berücksichtigt. Strukturelle Barrieren, institutionelle Praktiken und Diskriminierungen verhindern die gleichberechtigte Teilhabe vieler Menschen und machen deutlich, dass rechtliche Garantien allein nicht ausreichen. Die Förderung von Gleichheit erfordert daher sowohl die Analyse individueller Benachteiligungen als auch die Untersuchung struktureller Bedingungen, die Ungleichheit und Diskriminierung hervorbringen, aufrechterhalten oder abbauen.
Schwerpunkte
Die Forschungsgruppe befasst sich mit den rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Bedingungen und Diskursen, die Fragen der Gleichheit, Nicht-Diskriminierung und Inklusion prägen. Da (Un-)Gleichheit ein Querschnittsthema ist, analysieren wir ihre Bedeutung in unterschiedlichen Handlungsfeldern und aus einer interdisziplinären Perspektiven.
Unsere Forschung folgt einem intersektionalen Ansatz, der berücksichtigt, dass sich unterschiedliche Dimensionen von Ungleichheit und Diskriminierung überschneiden, wechselseitig beeinflussen und verstärken können. Gruppenbasierte Ansätze werden kritisch analysiert, da sie häufig die unterschiedlichen Positionen, Ressourcen, Erfahrungen, Perspektiven, Identitäten, Fähigkeiten und sozialen Zugehörigkeiten der Gruppenmitglieder vernachlässigen. Gleichzeitig bringen sie die Gefahr von Stereotypisierung und verstärkten Ausgrenzungen mit sich. Deshalb nehmen wir insbesondere das Zusammenwirken von Geschlecht, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, Religion, ethnischer Zugehörigkeit und weiterer Merkmale in den Blick. Dabei verbinden wir menschenrechtliche Fragestellungen mit aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen.
Unabhängig vom jeweiligen Forschungsthema gibt es Fragestellungen und Perspektiven, die unsere Arbeit kontinuierlich begleiten. Dazu zählen insbesondere:
- die Überprüfung der Tauglichkeit bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen und Politiken sowohl für den Einzelfall als auch hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Wirkungen;
- die Sicherstellung, dass rechtliche Garantien auch tatsächlich im Bewusstsein der Menschen ankommen und das Versprechen von Gleichheit auch realisiert werden kann;
- die Berücksichtigung intersektioneller Perspektiven und die Analyse des Zusammenwirkens verschiedener Formen von Ungleichheit und Diskriminierung;
- die Förderung von Inklusion und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen;
- die menschenrechtliche Auseinandersetzung mit geschlechterbasierter Gewalt, und intersektionalen Gewaltverhältnissen, insbesondere im Kontext von Behinderung und Geschlecht
- die Unterstützung von Gleichbehandlungsstellen, Ombudseinrichtungen und anderen Institutionen bei der wirksamen Umsetzung menschenrechtlicher und antidiskriminierungsrechtlicher Vorgaben;
- die Schärfung des Bewusstseins für den Querschnittscharakter von (Un-)Gleichheit und (Nicht-)Diskriminierung in Recht, Politik und Gesellschaft.
Wissenschaftlicher Zugang
Ausgangspunkt unserer Forschung ist eine menschenrechtliche Perspektive auf Fragen von Gleichheit, Nicht-Diskriminierung und Inklusion. Dabei verbinden wir rechtswissenschaftliche Ansätze mit sozialwissenschaftlichen Zugängen, insbesondere aus der kritischen Politikwissenschaft, den Disability Studies und den feministischen Studien, um gesellschaftliche Machtverhältnisse, Ungleichheiten und Ausschlussmechanismen in ihrer Komplexität zu analysieren.
Dabei gehen wir davon aus, dass Wissen nicht losgelöst von gesellschaftlichen Kontexten entsteht, sondern stets in sozialen, politischen und institutionellen Zusammenhängen entwickelt wird. Entsprechend reflektieren wir die Entstehungsbedingungen und Auswirkungen wissenschaftlicher Diskurse und beziehen unterschiedliche Perspektiven in unsere Forschung ein.
Unsere Arbeit ist überwiegend anwendungsorientiert und verfolgt das Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse für Politik, Verwaltung und Praxis nutzbar zu machen. Zugleich leisten wir auch grundlagenorientierte Beiträge zur Weiterentwicklung wissenschaftlicher Debatten und theoretischer Konzepte. Einen besonderen Stellenwert nehmen dabei partizipative Forschungsansätze ein, die die Perspektiven der betroffenen Menschen und relevanter Praxisakteur:innen systematisch einbeziehen.
Ziele und Erfolge
Mit ihrer Arbeit trägt die Forschungsgruppe dazu bei, Gleichheit, Nicht-Diskriminierung und Inklusion als zentrale menschenrechtliche Prinzipien in Wissenschaft, Politik und Praxis zu stärken. Das Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse in konkrete Handlungsmöglichkeiten zu übersetzen (= translationale Forschung) und dadurch nachhaltige gesellschaftliche Veränderungen zu fördern.
In Forschungs- und Anwendungsprojekten unterstützen wir öffentliche Institutionen, internationale Organisationen und zivilgesellschaftliche Akteur:innen bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung menschenrechtsbasierter Strategien, Maßnahmen und Instrumente. Dabei verbinden wir wissenschaftliche Erkenntnisse mit hoher Praxisrelevanz und leisten einen Beitrag zur Verwirklichung einer inklusiven und chancengerechten Gesellschaft.




