KROATIEN: Etablierung eines umfassenden Systems für den Schutz vor Diskriminierung (Twinning)

Über das Projekt

Das übergeordnete Ziel dieses Twinning-Projekts war es, ein effizientes und effektives System zur Bekämpfung von Diskriminierung zu schaffen und damit den Schutz vor Diskriminierung in der Republik Kroatien auszubauen. Die Kompetenzen und Fähigkeiten der begünstigten Institutionen – des Büros der Ombudsfrau als zentrale, unabhängige Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierung und des Büros für Menschenrechte und Rechte nationaler Minderheiten als staatliche Stelle zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte – wurden vor allem im Rahmen von Trainings ausgebaut. Effiziente Systeme zur systematischen Erfassung gemeldeter und verfolgter Fälle von Diskriminierung und von Gerichtsurteilen zum Themenbereich Diskriminierung ebenso wie zur Erhebung von Gleichbehandlungsdaten wurden weiterentwickelt bzw. aufgebaut. Schließlich wurde ein umfassendes System zur Unterstützung von Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, erarbeitet, um sie bei einem besseren Zugang zum Recht auf Nicht-Diskriminierung zu unterstützen.

Ergebnisse dieses Projekts waren (siehe auch Dokumente unten im Anhang):

• Gesteigertes Bewusstsein für Formen von Diskriminierung unter für die Umsetzung der Anti-Diskriminierungs-Gesetzgebung zuständigen Anspruchsgruppen (zB RichterInnen, StaatsanwältInnen, KoordinatorInnen für Menschenrechte, etc.),
• Ermöglichung eines vereinfachten Zugangs für potentiell von Diskriminierungen Betroffene zum Büro der Ombudsfrau,
• Weiterentwicklung der Falllösungskompetenzen der MitarbeiterInnen des Büros der Ombudsfrau im Bereich Mediation und strategischer Klagsführung,
• Verbesserung der systematischen Erfassung von Daten zu einzelnen Diskriminierungsfällen, Gerichtsurteilen im Bereich Diskriminierung und allgemeine soziodemographische Daten im Bereich Gleichbehandlung,
• Erhöhung der Sichtbarkeit und Reichweite der Arbeit des Büros der Ombudsfrau auf regionaler und regionaler Eben, um besonders benachteiligte Gruppen besser erreichen zu können,
• Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit des Büros der Ombudsfrau mit Nichtregierungsorganisationen zur nachhaltigen Effizienzsteigerung des kroatischen Anti-Diskriminierungssystems.

Das Projekt hat einen wesentlichen Beitrag zur zukünftigen Weiterentwicklung der kroatischen Gleichbehandlungseinrichtung, dem Büro der Ombudsfrau, geleistet, da in großem Ausmaß Empfehlungen für die Umsetzung von Maßnahmen erarbeitet wurden, aus denen die Institution in Zukunft auswählen kann. Die Weiterentwicklung der Organisation entlang dieser Linien wird mittelfristig zu einer signifikanten Verbesserung des bestehenden Schutzes vor Diskriminierungen in Kroatien beitragen und das Niveau des Opferschutzes bei Diskriminierungen deutlich erhöhen.

Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) hat das Projekt gemeinsam mit den kroatischen Partnerorganisationen und mit Unterstützung aus folgenden österreichischen Behörden umgesetzt:
• Gleichbehandlungsanwaltschaft
• Volksanwaltschaft
• Arbeits- und Sozialgericht (ASG), Bundesministerium für Justiz
• Bundessozialamt
• Magistratsabteilung 17 – Integration und Diversität, Stadt Wien
• Büro für Frauenfragen und Gleichbehandlung, Land Salzburg

Projektdaten

Land: Kroatien
Beteiligte Personen: Barbara Liegl, Susanne Fraczek
Kontakt: Barbara Liegl
Trägerorganisation: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
Partnerorganisationen: Gleichbehandlungsanwaltschaft, Volksanwaltschaft (AT); Begünstigte Institutionen (HR): Büro des Ombudsmanns, Büro für Menschenrechte und Rechte nationaler Minderheiten der Regierung der Republik Kroatien
Projektstart: 11/2011
Projektende: 06/2013
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Europäische Kommission, Generaldirektion Erweiterung
Programmlinie LBI-GMR: Rechtsstaatlichkeit und Reform des öffentlichen Sektors