Making the Charta of Fundamental Rights a living instrument

Über das Projekt

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) ist der umfassendste existierende Grundrechtskatalog. Allerdings gibt es in Bezug auf die praktische Umsetzung der in der Charta verbrieften Rechte auf nationaler Ebene ebenso wie auf Ebene der EU noch eine Menge an (Rechts-)Unsicherheiten. Dies gilt insbesondere für die von der Charta umfassten sozialen Rechte, deren Gewährleistung den meisten nationalen Rechtssystemen als Elemente eines Grundrechtsschutzes fremd ist.

Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) setzte mit einem von der Europäischen Kommission – DG Justice ko-finanzierten Projekt an den Umsetzungsdefiziten der GRC an, um diese zu einem ‚living instrument‘ des Grundrechtsschutzes in Europa zu machen. In diesem Projekt sollten in Kooperation mit dem Instituto di Studi Giuridici Internazionali (CNR-ISGI, Rom), der Università Statale di Milano (UNIMI), dem Institute for Law and Society (INPRIS, Warschau) und dem Governmental Office of Human Rights and Rights of National Minorities (OHRNM, Zagreb) als Associate Partner in einem Zeitraum von zwei Jahren einerseits ein mehr an Rechtssicherheit zur konkreten Relevanz der CFR für das nationale Rechtssystem geschaffen und andererseits das Wissen und die Anwendungskompetenzen bei den relevanten stakeholdern über die Bestimmungen der GRC und ihre Auswirkungen gesteigert werden.

Das Projekt gliederte sich in vier Module, die sich dem Thema aus theoretischer ebenso wie aus praktischer Hinsicht und mit einem besonderen Fokus auf den sozialen Rechten widmeten.

  1. Durchführung einer Forschungsstudie zu Fragen der  rechtlichen Auswirkungen der GRC Rechte auf nationaler und EU Ebene
  2. Entwicklung eines Curriculums und eines Trainermanuals für die Fortbildung von RichterInnen, AnwältInnen and anderen VertreterInnen rechtsanwendender Berufe. Durchführung von jeweils 2 Pilottrainings in AT, IT, PL und HR.
  3. Erarbeitung von Richtlinien zur praktischen Anwendung der GRC für VertreterInnen von NGOs, Gewerkschaften und anderen relevanten AkteurInnen im Menschenrechtsbereich. Durchführung von jeweils 2 Seminaren und 3 Round Tables in AT, IT, PL und HR.
  4. Internationale Konferenz in Rom im Oktober 2014

Im Zuge des Projektes wurden einerseits ein Manual für die Anwendung in Trainings zum Thema Grundrechtecharta sowie ein Leitfaden für die Zivilgesellschaft entwickelt und publiziert. Beide Publikationen können beim LBI-GMR unter tze.bssvpr@havivr.np.ng bestellt werden. Außerdem stehen sie auch zum Download zu Verfügung.

a. Gefördert vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz der Republik Österreich
b. Gefördert vom Bundesministerium der Justiz der Republik Österreich
c. Ko-finanziert von der Europäischen Kommission

Projektdaten

Land: Europäische Union (EU)
Kontakt: Katrin Wladasch
Trägerorganisation: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
Partnerorganisationen: Istituto di Studi Giuridici Internazionali (ISGI), Roma, University of Milan, Faculty of Law, INPRIS – Institute for Law and Society, Warschau, Office for Human Rights, Zagreb als Associate Partner
Projektstart: 01/2013
Projektende: 12/2014
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Europäische Kommission, DG Justice, BMJ, BMASK
Programmlinie LBI-GMR: (Un-)Gleichheit und Antidiskriminierung

Partnerorganisationen