MAROKKO: Stärkung der Kapazitäten der Interministeriellen Delegation für Menschenrechte (Twinning)

Über das Projekt

Hauptziele:

Dank der gesellschaftlichen und politischen Umbrüche im Zuge des sogenannten „arabischen Frühlings“ konnten die rechtsstaatliche Entwicklung und die Stärkung der Menschenrechte in Marokko einen erheblichen Fortschritt verzeichnen. Die am 29. Juli 2011 verabschiedete Verfassung verankert das Prinzip der Gewaltenteilung und garantiert die Ausübung bürgerlicher Freiheiten. Mit Blick auf einen verbesserten Schutz und die Förderung von Menschenrechten wurde die „Interministerielle Delegation für Menschenrechte“ (Délégation Interministérielle aux Droits de l’Homme, DIDH) ins Leben gerufen. Diese Institution hat die Aufgabe, die Einhaltung von Menschenrechtsstandards seitens der Regierung zu überwachen und für die Umsetzung von internationalen Menschenrechtskonventionen zu sorgen. Die Europäische Union unterstützt diese marokkanischen Reformprozesse durch ein gesondertes Programm.
Die Aktivitäten des Twinning-Projektes zielten darauf ab, die organisatorischen Strukturen sowie die technischen Kapazitäten der Interministeriellen Delegation für Menschenrechte nachhaltig zu stärken und auf diese Weise die demokratische Entwicklung Marokkos zu unterstützen.

Das Projekt wurde mit einer formellen Auftaktveranstaltung am 18. Dezember 2014 in Rabat begonnen.

Die feierliche Abschlussveranstaltung des Projekts fand am 8. September 2017 statt.

Hauptaktivitäten des Projekts:

• Organisatorische Stärkung der Interministeriellen Delegation für Menschenrechte:
Verbesserung interner Strukturen und Arbeitsabläufe durch Ausarbeitungen von Handbüchern zu berufsspezifischen Verfahren sowie Gestaltung eines internen Informationssystems; Durchführung von Fortbildungen zur Anwendung der neu eingerichteten Systeme und Prozesse

• Ausbau der technischen Kapazitäten der Führungskräfte:
Ausarbeitung eines Ausbildungsplans für den internationalen Menschenrechtsrahmen sowie entsprechende Durchführung von Trainings

• Analyse des nationalen Rechtsbestands (Verfassung von 2011, marokkanisches Strafgesetzbuch etc.) mit dem Ziel, Empfehlungen und  Lösungsvorschläge zu entwickeln, damit Lücken in der Menschenrechtsgesetzgebung in Bezug auf international menschenrechtlich relevante Verpflichtungen Marokkos behoben werden können

• Integration des Menschenrechtsansatzes in öffentliche Politikfelder:
Ausarbeitung eines Ausbildungsplans und Umsetzung von Trainings; Erstellung eines Methodenhandbuchs für die Ausarbeitung der Berichte an die Kontrollorgane der Menschenrechtsabkommen und die Weiterverfolgung der Empfehlungen dieser vertraglichen Organe; Erstellung von thematischen Leitfäden über Schutz und Förderung von verschiedenen Rechten für die ministeriellen Abteilungen, die für gefährdete Bevölkerungsgruppen zuständig sind

• Begleitung der Umsetzung und der Evaluation des nationalen Menschenrechtsaktionsplans:
Entwicklung von Indikatoren zur Weiterverfolgung und Evaluation von geplanten Aktivitäten und Empfehlungen; Ausarbeitung eines methodologischen Leitfadens, der die Modalitäten der Umsetzung und der Berichterstattung des nationalen Menschenrechtsplans durch die betroffenen Ministerien und Institutionen definiert

Projektdaten

Land: Marokko
Beteiligte Personen: Claudia Hüttner
Kontakt: Agnes Taibl
Trägerorganisation: Spanisches Präsidialministerium, Außenministerium, Justizministerium, FIIAPP
Partnerorganisationen: Französische Nationale Menschenrechtskommission, Expertise France; Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR); Begünstigte Institution (MA): Interministerielle Delegation für Menschenrechte
Projektstart: 10/2014
Projektende: 09/2017
Gefördert von: Europäische Kommission, Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen

Programmlinie LBI-GMR: Rechtsstaatlichkeit und Reform des öffentlichen Sektors