MAROKKO: Stärkung der Kapazitäten des Nationalen Menschenrechtsrates (Twinning)

Über das Projekt

Im Rahmen der marokkanischen Verfassungsreform 2011 wurde das Mandat des Nationalen Menschenrechtsrats (Conseil National des Droits de l‘Homme, CNDH) erweitert und gestärkt, um dem CNDH mehr Verantwortung für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Marokko zu geben. Die zunehmenden Erwartungen der marokkanischen Bevölkerung in Hinblick auf die Umsetzung der Menschenrechte im Alltag sowie die internationalen Verpflichtungen des Königreichs Marokkos und die politische Situation in den Nachbarländern des Mittelmeerraums und Nordafrikas bringen für den CNDH Herausforderungen mit sich, die Rolle des Hauptakteurs in der Umsetzung der nationalen und internationalen Menschenrechtsmechanismen in Marokko zu übernehmen.

Projektaktivitäten und -ergebnisse

Die Auftaktveranstaltung zum Projekt fand am 12. Oktober 2015 in Rabat statt.

Im Rahmen der Umsetzung des Twinning-Projekts konzentrieren sich die Aktivitäten auf drei Hauptfelder:

  • Begleitung des Organisationsentwicklungsprozesses und Stärkung der neuen Organisationsstruktur des CNDH
  • Stärkung der technischen Kapazitäten der Mitglieder und des Verwaltungspersonals des CNDH und seiner regionalen Menschenrechtskommissionen
  • Verbesserte Sichtbarkeit der Kompetenzen und Tätigkeiten des CNDH und seiner Gremien auf nationaler und internationaler Ebene

Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) beteiligte sich am Organisationsentwicklungsprozess durch eine umfassende Analyse des bestehenden Fortbildungsangebotes innerhalb des CNDH und in den Regionalkommissionen, ermittelte Details zum internen Schulungsbedarf und schlug Wege zur Verbesserung der Personalentwicklung vor. Für diese Tätigkeit führte das LBI-GMR Interviews und Briefings durch und erhielt dadurch ein umfassenderes Bild der Menschenrechtssituation in den verschiedenen Teilen Marokkos.

Darüber hinaus entwickelten die LBI-GMR-ExpertInnen ein Trainingsprogramm zur Untersuchung möglicher Menschenrechtsverletzungen bestehend aus vier Modulen und starteten den Schulungszyklus für CNDH-MitarbeiterInnen und Mitglieder seiner regionalen Menschenrechtskommissionen. Dabei wurden vier Trainingsmodule zu den folgenden Themen entwickelt:

  • Menschenrechtliche Grundsätze und wie Menschenrechtsverletzungen erkannt werden
  • Untersuchungsmethoden
  • Berichtswesen
  • Handlungsempfehlungen und Follow-up-Strategien

Auf Basis der Testtrainings, die von Mai 2016 bis März 2017 stattfanden, wurde im weiteren Verlauf des Projektes ein Erstentwurf des Trainingshandbuchs erstellt, welches gemeinsam mit den KollegInnen des CNDH im Rahmen eines Training of Trainers auf seine Praxistauglichkeit getestet, korrigiert und ergänzt wurde. Das LBI-GMR ist überzeugt, dass damit eine gute Basis für die erfolgreiche Umsetzung weiterer Trainings geschaffen wurde.

Abschließend wurde im September 2017 auch die Teilnahme eines CNDH-Mitarbeiters am Workshop für Nationale Präventationsmechanismen gegen Folter (NPM) am International Ombudsman Institute in Wien organisiert.

Das Projekt wurde am 30. November 2017 erfolgreich abgeschlossen.

Projektdaten

Land: Marokko
Beteiligte Personen: Christian Wawrinec
Kontakt: Agnes Taibl
Trägerorganisation: Commission Nationale Consultative des Droits de l’Homme (CNCDH) (FR), Expertise France
Partnerorganisationen: Center for International Legal Cooperation (CILC) (NL), Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR); Begünstigte Institution (MA): Conseil National des Droits de l’Homme (CNDH)
Projektstart: 07/2015
Projektende: 11/2017
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Europäische Kommission, Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (NEAR)
Programmlinie LBI-GMR: Rechtsstaatlichkeit und Reform des öffentlichen Sektors