Menschenhandel in Europa – Kommentar zum Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels

Über das Projekt

Das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels ist das erste Rechtsinstrument, das Menschenhandel als Verletzung der Menschenrechte definiert. Obwohl dieses Übereinkommen bereits seit 2008 in Kraft ist und von beinahe allen Mitgliedsstaaten der Europarat ratifiziert wurde (46 von 47 Mitgliedsstaaten), besteht bisher keine umfassende Kommentierung dieses Instruments. In Anbetracht der großen Bedeutung dieses Übereinkommens stellt dies eine große zu füllende Lücke dar.

Die Forschungstätigkeit am Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) in Bezug auf Menschenhandel hat eine klare Menschenrechtsperspektive und setzt diese in zahlreichen Projekten seit 1999 um. Aufgrund dieser Verschränkung der Forschung zu Menschenrechten und Menschenhandel stellt das Institut eine hervorragende Umgebung für die Entwicklung des Kommentars dar. Die an diesem Projekt beteiligten Forscherinnen und Forscher des LBI-GMR haben umfassende Expertise zu unterschiedlichen Themen im Bereich Menschenhandel und Menschenrechte und arbeiten unter anderem zu Kinderrechten, Entschädigung für Betroffene des Menschenhandels und Zugang zu Recht. Zusätzlich werden weitere akademische Forscherinnen und Forscher mit ihrer Expertise zu dem Kommentar beitragen.

Obwohl das Übereinkommen Menschenhandel als Angelegenheit der Menschenrechte ansieht und Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten definiert, ist das genaue Ausmaß dieser Menschenrechtsverpflichtungen strittig. Der Kommentar soll eine erste, aktuelle und umfassende Analyse des Übereinkommens darstellen. Das Ziel des Projekts ist, eine Orientierungshilfe für die Interpretation aller Artikel des Übereinkommens zu schaffen, um ein besseres Verständnis von Menschenhandel und die damit zusammenhängenden Menschenrechtsverpflichtungen der Mitgliedsstaaten zu erreichen.

Projektdaten

Land: Mitgliedsstaaten des Europarats
Beteiligte Personen: Nora Katona, Barbara Linder, Julia Planitzer (Projektleitung), Helmut Sax
Kontakt: Nora Katona
Trägerorganisation: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
Projektstart: 11/2016
Projektende: 10/2019
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: FWF (Einzelprojekt)
Programmlinie LBI-GMR: Nachhaltigkeit, Entwicklung, Wirtschaft und Soziales