Nachhaltigkeit, Entwicklung, Wirtschaft und Soziales

Über die Programmlinie

Vorrangig sind Staaten und Träger öffentlicher Gewalt den Menschenrechten verpflichtet. Jedoch ist unstreitig, dass auch Privatpersonen, insbesondere Unternehmen, die Menschenrechte etwa von Arbeitnehmer:innen, Verbraucher:innen und Gemeinschaften, in denen sie tätig sind, erheblich beeinträchtigen können. Im Jahr 2011 befürwortete der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN Human Rights Council) daher einstimmig die 31 „UN Guiding Principles on Business and Human Rights“. Dabei handelt es sich um Leitlinien für Staaten und Unternehmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der jeweiligen Geschäftstätigkeiten. Verantwortungsvolles Unternehmenshandeln, nachhaltige Industriekonzepte sowie die Frage nach der umwelt- und menschenrechtlichen Relevanz wirtschaftlicher Aktivitäten stehen seither mehr denn je im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Dabei bilden die relevanten sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekte der Entwicklung des Menschen das dreigliedrige Konzept der Nachhaltigkeit („sustainability“). Nachhaltige Entwicklung beschreibt nach dem Brundtland-Bericht der UN aus dem Jahr 1987 eine Entwicklung, die gewährleistet, „that it meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs“. Die Programmlinie Nachhaltigkeit, Entwicklung, Wirtschaft und Soziales (NEWS), welche im Jahr 2023 aus den bisherigen Programmlinien „Soziale Gerechtigkeit für benachteiligte Personen“ und „Wirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit“ hervorging, nimmt sich dieser hochaktuellen und gesellschaftsrelevanten Querschnittsthemen an. Unsere Expert:innen erforschen die Chancen und Herausforderungen des Menschenrechtsschutzes im Kontext der Wirtschaft sowie der Entwicklungszusammenarbeit und befassen sich eingehend mit damit zusammenhängenden Problemstellungen aus dem Bereich Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz.

Schwerpunkte

Im Fokus unserer Arbeit stehen menschenrechtliche Dimensionen des vielschichtigen Themas Nachhaltigkeit. Dabei konzentrieren wir uns auf aktuelle internationale gesellschaftliche Entwicklungen und deren rechtliche Rezeption.

In diesem Zusammenhang beschäftigen wir uns auch mit praxisrelevanten Fragestellungen aus dem Bereich Wirtschaft und Menschenrechte, Strukturen globaler Transformationen sowie Ungleichheiten und deren Einordnung in einen größeren politischen und gesellschaftlichen Kontext. Die dafür nötige Expertise wird durch die interdisziplinäre Zusammensetzung des Teams dieser Programmlinie gewährleistet.

Darüber hinaus widmen wir uns dem Verhältnis von Menschenrechten und Natur – auch und nicht zuletzt mit Blick auf aktuelle Diskussionen des Umwelt- und Klimaschutzrechts.

Wissenschaftlicher Zugang

Die Menschenrechtsforschung im Bereich der Nachhaltigkeit mit ihren Teilaspekten Ökonomie, Ökologie und Soziales sowie der Entwicklungszusammenarbeit ist mit diversen, nicht zuletzt rechtsdogmatischen Problemen behaftet, auch aufgrund dieses Umstands ist eine fundierte Grundlagenforschung in diesem Sachgebiet unerlässlich. Weiters haben wir den Anspruch, die Ergebnisse unserer Forschung anzuwenden und durch die Zivilgesellschaft sowie öffentliche und private (Wirtschafts-)Akteure praktisch nutzbar zu machen. Im Rahmen der von uns konzipierten und durchgeführten Projekte arbeiten wir mit ihnen im Rahmen von Kooperationen an aktuellen unternehmensbezogenen menschenrechtlichen Herausforderungen.

Daher gehören zu unserer täglichen Arbeit insbesondere:

  • die grundlagenwissenschaftliche Ergründung und Untersuchung aktueller rechtlicher Herausforderungen für das derzeitige System des Menschenrechtsschutzes im Bereich der Nachhaltigkeit mit ihren Teilaspekten Ökonomie, Ökologie und Soziales sowie in der Entwicklungszusammenarbeit (z.B. menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflicht von Unternehmen; Menschenrechte im Umweltkontext; menschenrechtliche Dimensionen der Genderungleichbehandlung im Kontext des Klimawandels);
  • die Verfassung wissenschaftlicher Abhandlungen über die Ergebnisse unserer Forschungsarbeit und die entsprechende Etablierung und Positionierung des LBI-GMR und der Programmlinie NEWS im (rechts-)wissenschaftlichen Diskurs;
  • die praxisorientierte Erforschung des Achtungsanspruchs der Menschenrechte im Unternehmens- und Wirtschaftskontext und die wissenschaftlich fundierte Unterstützung von Unternehmen bei der Einhaltung ihrer Menschenrechtsverantwortung, etwa durch die Entwicklung von unternehmensinternen Menschenrechtsstrategien (z.B. Human Rights Policies);
  • die entsprechende Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeiter:innen in Menschenrechtsfragen im Rahmen von Workshops und Trainings;
  • die Aufklärung der Zivilgesellschaft über die menschenrechtliche und umweltbezogene Verantwortung von Unternehmen anhand von (rechts-)wissenschaftlichen Erkenntnissen, z.B. im Rahmen von öffentlichen Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen sowie (Schul-)Workshops.

Ziele und Erfolge

Mit ihrem interdisziplinären Team will unsere Programmlinie NEWS die diversen in ihrem Forschungsportfolio vereinten wichtigen und aktuellen Themen – Nachhaltigkeit, Entwicklung, Wirtschaft und Soziales – aus menschenrechtlicher Sicht umfassend beleuchten. Dabei baut die Programmlinie NEWS auf den Schwerpunkten der bisherigen Programmlinien „Soziale Gerechtigkeit für benachteiligte Personen“ und „Wirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit“ auf und entwickelt ihre Fokusbereiche weiter. Beispielhaft dafür steht etwa das erste Projekt der neuen Programmlinie, im Rahmen dessen eine wissenschaftliche Studie zu Audits und Zertifizierungen in Liefer-/Wertschöpfungsketten erstellt und die derzeitigen Grundlagen unternehmerischer Menschenrechts- und Umweltverpflichtungen erforscht werden. Mitarbeiter:innen der Programmlinie sind darüber hinaus aktiv an der zivilgesellschaftlichen und fachbezogenen Vermittlung ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen und Publikationen beteiligt.

Neuigkeiten aus der Programmlinie