Nicht-Diskriminierung in Bezug auf Legasthenie und Dyskalkulie
Über das Projekt
Wie viele Schüler:innen es an österreichischen Schulen mit Teilleistungsschwächen wie Legasthenie und Dyskalkulie gibt, bleibt im Dunklen, da es darüber keine Statistiken gibt. Für den Umgang mit Schüler:innen, die mit Legasthenie und Dyskalkulie kämpfen, ebenso wie die Leistungsfeststellung bzw. den Nachteilsausgleich bei Teilleistungsschwächen gibt es keine bundesweit einheitlichen gesetzlichen Regelungen und daher auch keine Rechtssicherheit. Der Umgang mit Legasthenie und Dyskalkulie wird über Handlungsanleitungen in Form von Erlässen geregelt, was zu unterschiedlichen Umsetzungen in den einzelnen Bundesländern führt. Es gibt wenig Forschung darüber, wie sich rechtliche Regelungen bei der Leistungsfeststellung bzw. im Nachteilsausgleich auswirken. Ebenso fehlt es an einer Analyse des Rechtsanspruchs bei der Leistungsfeststellung, um unter anderem durch Maßnahmen und Instrumente zum Nachteilsausgleich nicht diskriminiert zu werden.
Die im Rahmen dieses Projekts durchgeführte Studie verfolgt folgende Ziele:
- Erstellung eines europäischen Vergleichs der rechtlichen Rahmenbedingungen mit Fokus auf Leistungsfeststellung und Nachteilsausgleich im Fall von Teilleistungsschwächen wie Legasthenie und Dyskalkulie,
- Aufzeigen von Möglichkeiten, wie ein Rechtsanspruch auf Nicht-Diskriminierung im Bildungsbereich für Schüler:innen mit unterschiedlichen kognitiven Fertigkeiten erreicht werden kann,
- Identifikation von angemessenen Vorkehrungen für Schüler:innen mit unterschiedlichen kognitiven Fertigkeiten, um einen diskriminierungsfreien Bildungszugang gewährleisten zu können v.a. im Bereich Leistungsfeststellung und insbesondere auf Instrumenten zum Nachteilsausgleich,
- Erarbeitung von Empfehlungen für Österreich in Form eines Vorschlags für die Novellierung relevanter österreichischer Gesetze (z.B. Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Schulunterrichtsgesetz, Schulorganisationsgesetz, Schulaufsichtsgesetz).
Der Output des Projekts ist ein Bericht über die Herstellung von Rechtsicherheit beim Schutz vor Diskriminierungen in Bezug auf Legasthenie und Dyskalkulie und Empfehlungen für die Novellierung relevanter Gesetzesmaterien.
Projektdaten
Kontakt: Barbara Liegl
Trägerorganisation: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
Projektstart: 11/2018
Projektende: 01/2019
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Hermann und Marianne Straniak Stiftung
Programmlinie LBI-GMR: (Un-)Gleichheit und Antidiskriminierung