Stärkung der Rechte von verdächtigten und beschuldigten Personen in Strafverfahren – die Rolle von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen

Über das Projekt

Seit 2009 hat die EU eine Reihe von wichtigen Richtlinien zu Rechten von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren erlassen, wie beispielsweise zum Recht auf Belehrung, dem Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen, dem Recht auf einen Anwalt und auf Verfahrenshilfe, der Unschuldsvermutung und dem Recht auf Anwesenheit bei der Verhandlung, sowie Verfahrensgarantien für besonders schutzbedürftige Personen, z.B. Kinder oder Personen mit psychosozialen oder intellektuellen Beeinträchtigungen.

Um Verfahrensrechte von verdächtigten und beschuldigten Personen in Strafverfahren tatsächlich zu stärken, sind EU Mitgliedstaaten gefragt, diese Maßnahmen rechtlich und in der Praxis umzusetzen. Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) können dabei eine wichtige Rolle spielen, z.B. bei der Entwicklung und Umsetzung effektiver rechtlicher Rahmenbedingungen, sowie als Menschenrechts-Monitoring-Mechanismus innerhalb des Staates. Sie können dadurch nicht nur sicherstellen, dass EU Richtlinien rechtlich korrekt umgesetzt werden, sondern durch Monitoring sicherstellen, dass verfahrensrechtliche Garantien in relevanten Gesetzen auch in der Praxis angewandt werden. Ebenfalls können sie wesentlich dazu beitragen, ein stärkeres Bewusstsein für die Wichtigkeit dieser Verfahrensgarantien zu schaffen.

Das vorliegende Projekt wird durch das Ludwig Boltzmann Institut koordiniert und in Kooperation mit den ungarischen und polnischen Helsinki Komitees, sowie dem slowenischen Peace Institute realisiert und wird sich genau mit dieser möglichen Rolle von NMRI in Bezug auf die in den EU Richtlinien festgelegten Rechte von verdächtigten und beschuldigten Personen beschäftigen. Die Zielgruppe des Projekts sind alle NMRI der EU, abgesehen von Dänemark und Großbritannien.

Ein Hauptziel des Projekts liegt darin, die Rolle von NMRI zu stärken, eine effektive und einheitliche Umsetzung von EU Recht und der Stärkung der Rechte von beschuldigten Personen sicherzustellen. Das Projekt soll ebenfalls:

  • zur EU-weiten, effektiven und einheitlichen Umsetzung von EU Richtlinien betr. den Rechten verdächtigter oder beschuldigter Personen beitragen
  • das Bewusstsein von NMRI zu relevantem EU Recht erhöhen, um so deren Wissen über europäische Standards im Bereich der Rechte von einer Straftat verdächtigten oder beschuldigten Personen zu verbessern und die Rechte dieser Personen zu stärken
  • wechselseitiges Lernen, Austausch und Kooperation zwischen NMRI innerhalb der EU, NMRI und Akteuren auf der nationalen Ebene sowie NMRI und EU Institutionen in Bezug auf Rechte von verdächtigten oder beschuldigten Personen fördern

Durch eine ‚Baseline Study‘ wird das Projekt zunächst einen Überblick über die Rolle, die NMRIs derzeit beim Schutz und der Förderung von Rechten von Verdächtigen in Strafverfahren spielen oder spielen könnten, bieten, unter spezieller Berücksichtigung der verschiedenen Mandate und Strukturen der NMRI in der EU. Nach einer Reihe von Konsultationen, inklusive zweier EU-weiten Workshops in Budapest, Ungarn (Februar 2019) und Wien, Österreich (2019) als auch vier nationalen Workshops in den Partner-Ländern (Österreich, Polen, Slowenien, Ungarn), wird ein praktisch anwendbares Handbuch mit einer Sammlung von ‚good practice’-Beispielen veröffentlicht werden. Das Handbuch soll u.a. die Frage behandeln, wie NMRI EU Recht (in Verbindung mit nationalem und internationalem Recht) verwenden können, um die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren zu stärken und NRMIs konkret dabei unterstützen, die entsprechenden Richtlinien besser zu nützen bzw. deren Umsetzung in ihr regelmäßiges Monitoring einzubeziehen. Gleichzeitig sollen Vorschläge entwickelt werden, wie EU Recht in diesem Bereich weiter entwickelt werden kann.

Dieses Handbuch sowie andere relevante Publikationen sind auch verfügbar unter: https://www.atlas-of-torture.org/en/.

Projektdaten

Land: EU Mitgliedstaaten
Beteiligte Personen: Moritz Birk, Nora Katona, Giuliana Monina,
Kontakt: Giuliana Monina
Trägerorganisation: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
Partnerorganisationen: Hungarian Helsinki Committee (Ungarn), Helsinki Foundation for Human Rights (Polen), Peace Institute (Slowenien)
Projektstart: 03/2018
Projektende: 12/2019
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: EU Generaldirektion Justiz
Programmlinie LBI-GMR: Menschenwürde und öffentliche Sicherheit

Disclaimer

  • This project is implemented with the financial support of the Justice Programme of the European Union. The contents of this website are the sole responsibility of the Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) and its project partners and can in no way be taken to reflect the views of the European Commission.