Völkerstrafrecht: CORE (Centre for the Observation of the Rome Statute in the European Union)

Über das Projekt

Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) wurde im Jahr 1998 verabschiedet. Es soll ermöglichen, die Verantwortlichen schwerster Menschenrechtsverbrechen (das sind Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression) einem Strafverfahren zuzuführen. Die Bilanz nach zwei Jahrzehnten ist allerdings ernüchternd: Die nationalen Strafverfolgungsbehörden der EU-Staaten — allesamt Unterzeichner des Statuts — werden bei der Verfolgung schwerster Menschenrechtsverbrechen kaum tätig, obgleich sie dazu verpflichtet sind und der IStGH weder für den Irak noch für Syrien zuständig ist.

CORE hat es sich unter der Leitung von Hannes Tretter zum Ziel gesetzt, auf eine Harmonisierung der Umsetzung des Römischen Statuts in den EU-Mitgliedsstaaten hinzuwirken, damit schwerste Menschenrechtsverbrechen vor nationalen Gerichten umfassender und effektiver verfolgt werden können. Über eine rechtswissenschaftliche, vor allem rechtsvergleichende, Analyse hinaus wird CORE rechtspolitische Empfehlungen zur Verstärkung und Erleichterung der Strafverfolgung ausarbeiten und Opfern mit Hilfe einer Website Informationen über Möglichkeiten zur Erhebung von Strafanzeigen insbesondere in EU-Staaten zur Verfügung stellen. Zugleich soll der Erfahrungsaustausch und die Vernetzung von Strafverfolgungsbehörden, Anwaltsorganisationen und NGOs gefördert werden. Derzeit liegt der diesbezügliche länderspezifische Schwerpunkt von CORE auf dem Nordirak, wo von der Terrororganisation „Islamischer Staat“ schwerste Menschenrechtsverbrechen begangen wurden.

Das Team Core hat in der Zeitung „Die Presse“ einen Beitrag zum Thema „Völkerstrafrecht: Kein Weg führt nach Rom“ verfasst. Der gesamte Artikel ist im Anhang verfügbar.

Im Standard-Kommentar vom 7. März 2019 befassen sich Hannes Tretter und Andreas Sauermoser mit der Frage, was mit IS-Rückkehrern geschehen soll, die Angehörige von EU-Staaten sind. Bevorzugt wird ein „Mischmodell“, bei dem schwere Menschenrechtsverbrechen vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, und weniger schwere Straftaten (wie vor allem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung) vor nationalen Gerichten verfolgt werden sollen. Der Artikel kann hier nachgelesen werden.

Projektdaten

Land: Österreich
Beteiligte Personen: Hannes Tretter, Andreas Sauermoser
Kontakt: Hannes Tretter, Andreas Sauermoser
Trägerorganisation: Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
Programmline LBI-GMR: Allgemeine Menschenrechtsthemen