Allgemeine Menschenrechtsthemen

Über die Programmlinie

Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte ist eines der größten und führenden Menschenrechtsinstitute im deutschsprachigen Raum. Es muss – gegebenenfalls auch kurzfristig – Antworten auf eine Vielzahl an drängenden sowie künftigen menschenrechtlichen Fragen und Herausforderungen geben können. Unter der Leitung des wissenschaftlichen Institutsdirektors Michael Lysander Fremuth wurde daher 2021 die Programmlinie „General Human Rights Issues“ geschaffen.

Sie dient als Raum für jene Themen, die das Institut behandelt oder zu behandeln beabsichtigt und die durch die anderen Programmlinien nicht ausreichend abgebildet werden. Die Programmlinie verbindet zudem Michael Lysander Fremuths Tätigkeit als Institutsdirektor mit seiner Tätigkeit als Professor für Grund- und Menschenrechte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Dies gilt etwa hinsichtlich der Mitarbeiter:innen, die unter seiner Betreuung an der juristischen Fakultät der Universität Wien promovieren, aber auch im Hinblick auf das postgraduale Masterprogramm „Human Rights“ an der Universität Wien, das über die Programmlinie an das Institut angebunden ist.

Programme

Im Rahmen der Programmlinie wird eine Vielzahl an Veranstaltungen und Projekten durchgeführt. Eine personelle und organisatorische Verstetigung erfahren folgende drei Themenbereiche, die im Rahmen eigenständiger Programme bearbeitet werden:

Das Programm „Menschenrechte und Internationales Strafrecht“ konzentriert sich auf die Wechselbeziehung zwischen den beiden Rechtsgebieten und untersucht ihre Überschneidungen ebenso wie die respektiven Grenzen. Die bisherigen Forschungstätigkeiten im Rahmen dieses Programms umfassen folgende Bereiche:

  • Verfolgung zentraler internationaler Verbrechen auf (inter-) nationaler Ebene
  • Verwendung von Open Source und nutzergenerierten digitalen Beweisen in internationalen Strafverfahren
  • konfliktbedingte sexuelle Gewalt gegen Männer, Jungen und LBGTI+-Personen

Das Programm „Menschenrechte und Digitalisierung“ stärkt die Expertise und Aktivitäten des LBI-GMR in den Bereichen Digitalisierung und künstliche Intelligenz im Hinblick auf damit verbundene grund- und menschenrechtliche Chancen sowie Herausforderungen. Die wissenschaftliche Arbeit befasst sich insbesondere mit folgenden menschenrechtsbezogenen Fragestellungen:

  • Anspruch auf Internetzugang
  • Verwendung „befangener“ Algorithmen als potentielles Risiko für den vollen Genuss von Menschen- und Grundrechten
  • digitale Dimension der Versammlungsfreiheit

Mit dem Programm „Menschenrechte, Umwelt und Nachhaltigkeit“ thematisiert das Institut verstärkt die ökologische Dimension der Menschenrechte. Entsprechende Aktivitäten erfassen etwa folgende Aspekte:

  • Untersuchung von klimawandelbedingter Migration
  • Bekämpfung des Klimawandels im Rahmen menschenrechtlich basierter strategischer Prozessführung
  • menschenrechtliche Beratung von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit